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Diskussion zur Petition 82928

Rechtsgeschäfte

Aufnahme der salvatorischen Klausel in das Bürgerliche Gesetzbuch vom 31.07.2018

Diskussionszweig: Das Gegenteil sollte der Fall sein

Nutzer1106666 | 17.08.2018 - 19:58

Das Gegenteil sollte der Fall sein

Anzahl der Antworten: 0

Die Klausel gehört verboten!
AGB müssen regelrecht gerupft werden bis das für beide Seiten Besondere übrig bleibt da das BGB und das StGB im Großen und Gazen schon alles definieren.
Wer Faule Passagen in seine AGB schreibt muss damit rechnen, dass im alle Vorteile verloren gehen.

Leider keine Mitzeichnung.
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