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Petition 83046

Sucht und Drogen

Einführung eines Sachkundenachweises ("Drogenführerschein") für bestimmte Personengruppen vom 03.08.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, einen Sachkundenachweis für Personen einzuführen, die mit Drogen zu tun haben. ("Drogenführerschein")

Begründung

So wie es einen Waffenschein gibt, den Personenbeförderungsschein, Nachweise für Gefahrguttransporter, Angelschein usw. oder auch den Kfz-Führerschein, um auszuschließen, dass jemand ohne die nötige Sachkunde mal auf einem Supermarktparkplatz oder Feldweg das Autofahren ausprobiert, so soll es auch einen Sachkundenachweis geben für Personen, die mit Drogen zu tun haben. Dieser soll nach Buchstaben und Ziffern gegliedert sein:

0 = Verkäufer, Transporteure, Qualitätstester, Ermittler (Personen, die mit der Droge umgehen, sie aber nicht konsumieren)
1 = "Light"-Versionen der Droge
2 = Konsumenten
3 = gewöhnlich nicht vergeben

N1 - Nikotinpflaster, nikotinhaltige Getränke,
N2 - Nikotin, Rauch und Dampfwaren
A1 - Alkoholische Getränke mit weniger als 2,9 P
A2 - Alkoholische Getränke
S1 - verschreibungspflichtige Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel
E0 - Drogen- und Suchtberater im Bereich Exctasy und Vergleichbares
M1 - Haschisch, Marihuana, falls es mal zu einer Freigabe kommt
H1 - Methadon

Ein Ausweis, der die Sachkunde belegt, kann eine beliebige Kombination dieser Klassen aufgedruckt haben und zugleich auch den Zugang zu einem Zigarettenautomaten freigeben.

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