Text der Petition
Mit der Petition wird eine Regelung zur vereinfachten Namensänderung, auch gegen den Willen des nicht sorgeberechtigten Elternteils, bei Mehrfachfamiliennamen, gefordert.
Begründung
Leider ist die Änderung des Familiennamens unzureichend geregelt!
Es gibt sehr viele Familien, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat und der zweite Elternteil sich noch nicht mal um sein Kind kümmert oder überhaupt Unterhalt zahlt!
Im Falle einer Heirat mit einem neuen Lebenspartner ist nur die Einbenennung des Geburtsnamens möglich. Es sei denn, der nicht sorgeberechtigte Elternteil stimmt einer Umbenennung zu!
Was jedoch aus unterschiedlichen Gründen selten der Fall ist!
Der Bundestag möge beschließen, die Befugnisse von Familiengerichten bei zu entscheidenden Namensänderungen im Härtefall zu erweitern!
Im Lebensalltag gestalten sich Mehrfachnamen als äußerst schwierig!
Zudem kommt die Härte einen Namen tragen zu müssen, mit dem man nichts verbindet!