Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesministerium für Gesundheit die gesetzliche Frist nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur verlängert und niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nicht schuldlos ab dem 01.01.2019 mit einem Honorarabzug sanktioniert werden.
Begründung
Laut E-Health-Gesetz sollen alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ihre Praxen bis zum Ende des Jahres 2018 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Die bestehenden Rahmenbedingungen sind allerdings so problematisch, dass sich die meisten Praxen gar nicht innerhalb dieser Frist anbinden können:
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (kurz: gematik) konnte bisher keine weiteren für den TI-Anschluss erforderlichen Geräte, insbesondere TI-Konnektoren, zulassen. Obwohl die gematik vier Konnektoren in Aussicht gestellt hatte, ist bis dato nur ein Komponentenpaket eines Anbieters auf dem Markt verfügbar (Stand: 22.08.2018).
Und das bedeutet: Nur Praxen, die auch ein mit dem bisher zugelassenen Konnektor kompatibles Praxisverwaltungssystem (PVS) im Einsatz haben, können sich bedenkenlos an die TI anbinden. Für Praxen, die ein PVS eines anderen Anbieters nutzen, ist eine Anbindung unter den aktuellen Rahmenbedingungen - sowohl in finanzieller als auch in technischer Hinsicht - mit eindeutigen Risiken verbunden. Das zeigen bisherige Erfahrungsberichte von Niedergelassenen.
Trotz alledem droht die Gesetzgebung den Praxen weiterhin mit einem Abzug ihres Honorars in Höhe von einem Prozent, wenn sie sich nicht fristgerecht bis zum Jahresende 2018 an die TI anschließen.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen aber die Zeit erhalten, sich mit den TI-Komponenten ihres PVS-Anbieters ausstatten zu können, und dürfen nicht durch Sanktionen zu einem Vertragsabschluss mit einem anderen TI-Anbieter genötigt werden.
Eine nutzbringende Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nicht zu Lasten der Ärzte und Psychotherapeuten gehen. Denn diese sind nicht dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Geräte größtenteils noch nicht zugelassen und auf dem Markt verfügbar sind.
Die gesetzlich vorgesehene Einführungsfrist muss daher verlängert werden! Eine solche Fristverlängerung aus Marktgründen wurde bereits in der Vergangenheit durchgeführt. Da sich an den Marktbedingungen nichts Grundsätzliches geändert hat, muss eine erneute Verlängerung erfolgen.
Mit heisser Nadel gestrickter Käse.Nicht durchdacht,weder von der Anbieter- noch von der Nutzerseite.1000 ungelöste Fragen.
Aber: "Wir schaffen das!"(irgendwoher kenne ich das....
Nebenbei noch die Frage: Was lasst Ihr Ärzte noch alles mit euch machen,bevor Ihr diesen Bürokraten mal den Koffer vor die Tür stellt?
Scheiß Bürokratie | 21.09.2018 - 21:29
Die Politiker haben eben keinen Bezug mehr zum Volk. Sie sagen z.B. "Wir schaffen das", ohne das
Volk zu befragen. Demokratie ad absurdum. Und die Journalisten als 4. Gewalt haben scheinbar
leider auch kein Interesse, das Volk aufzuklären. Hätte doch eigentlich das Zeug zur Quote.
Kess S. | 21.09.2018 - 21:13
Ich finde es unglaublich, dass von Politik und Krankenkassen der Zeitplan durchgedrückt werden soll, obwohl zum Beispiel für sämtliche PVS-Systeme für Psychotherapeuten kein einziges Telematikinfrastrukturpaket überhaupt vollständig zertifiziert ist! Seit Monaten wird die Zertifizierung immer wieder nicht erreicht, ausweichen geht nicht.
Auch die Kosten sind jetzt schon nicht durch die Pauschalen gedeckt, geschweige denn, dass Zeitaufwand/ Terminausfall bei Installation oder nötige Anschaffungen wie neue Router/ mehr Datenvomlumen oder Internetgeschwindigkeit überhaupt in den Pauschalen berücksichtigt sind.
Noch unglaublicher, sämtliche Menschen, die etwas von Informatik verstehen, betrachten die Telematiktechnik bereits jetzt als völlig veraltete technik! Ein Geldgrab, das von nun an immer hohe Kosten für den Beitragszahler bei unklaren Risiken verursachen wird- das geld wäre an vielen Stellen sehr viel sinnvoller investiert!
Zudem sind die Beitragszahler über diese Struktur null informiert- verstehe nicht, warum das medial nicht breit publiziert und so zur Diskussion gestellt wird. Sicherlich würden dann längst mehr Menschen Strum laufen, wenn sie wüssten, wieviel sie das selbst nun ewig kosten wird.
Malika2000 | 21.09.2018 - 16:34
Genau da liegt der "Hund" begraben. Es sitzt da eine Regierung die inzwischen für das Volk immer unglaubwürdiger wird und mehr an einen unorganisierten Kindergarten, als an eine regierungsfähige Partei erinnert.
Die eigenen Dinge bekommen sie nicht in den Griff, erlauben sich jedoch ohne Hintergrundwissen und ohne Sachkenntnisse mal eben Fristen und Termine zu setzen, deren Einhaltung überhaupt nicht im Ermessen oder Verantwortungsbereich der Ärzte liegt.
Wäre doch schön, wenn z.B. der Berliner Flughafen zur erstmalig festgesetzten Frist eröffnet worden wäre. Aber da ist es ja immer etwas anderes- wenn es einen Politiker nicht persönlich betrifft, die Schuld kann man ja immer schön weiter schieben)
(Die BER-Eröffnungstermine 2007, 2011, 2012, 2013 …never ending Story- bis heute 2018 - also 11 Jahre später nicht fertig gestellt)
geborene und erarbeitete Rechteträgerin | 20.09.2018 - 17:15
Nicht betteln (=Petition),
sondern Beweise dafür sichern, dass die Dienste der Kassen technisch und wirtschaftlich noch nicht angeboten werden (zB für das stand-alone-VSDM ohne Zugriff auf das PVS, § 291 Abs. 2b Satz 2,
bei Eingang des Strafzahlungsbescheides die Klagestrategie fertig in der Schublade haben und Schadensersatz einklagen.
Die Freie Ärzteschaft e.V. bereitet schon eine Klage vor!!!
geborene und erarbeitete Rechteträgerin | 20.09.2018 - 16:51
In SGB V § 291 Abs. 2b Satz 5 steht, dass 3 Bedingungen k u m u l a t i v erfüllt sein müssen, damit überhaupt die Verpflichtung zur eGK-Prüfung durch Ärzte besteht. Da die VSDM-stand-alone-Lösung (die keine Systemabstürze verursachen und keine Daten absaugen könnte), gemäß § 291 Abs. 2b Satz 2 in Verbindung mit Satz 1, überhaupt noch nicht am Markt ist, weil die gematik dafür keine Zertifizierung gewährt bzw. die Variante technisch unmöglich macht, ist die Voraussetzung "Dienste der Kassen im Sinne des Satz 1 stehen zur Verfügung": nicht erfüllt. Es besteht keine Pflicht zum VSDM und keine Pflicht, sich an schließen zu lassen.
Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
geborene und erarbeitete Rechteträgerin | 20.09.2018 - 16:40
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Weltbedinungsloses Grundeinkommen | 13.09.2018 - 23:30
Vermutlich viel.
Der Beruf der Ärztin,des Arztes von heute hat rein gar nichts mit der heilen Welt im Fernsehen zu tun.
Die Ärzte von heute sollten neben ihrem Medizinstudium und dem Facharztstudium noch ein Studium zum Volljurist*in ablegen (die Budgetbegrenzung bei Verschreibungen) kommt mir gerade in den Sinn was ich bei meinem Hausarzt zu dem ich nun schon seit 30 Jahren gehe, mal so gehört habe.
Wenn die Erfüllung des Eid des Hippokrates einen Menschen vor den Kadi bringen, dann oh Mensch ist etwas gewaltig faul in Unserer Republik, bin ich der Meinung.
neuropro | 13.09.2018 - 16:56
Es versteht sich wohl von selbst, daß nicht die Ärzteschaft die Rechnung begleichen sollte, wenn von der Politik unhaltbare Terminvorgaben erfolgen (es stellt sich wie so oft die Frage, ob die politisch Verantwortlichen über ausreichende Kenntnis der Abläufe und Fachkompetenz verfügen) und letztlich die Zeitverzögerung auch durch Lieferschwierigkeiten bei der Hard- und Software zustandekommen, die nicht im Verantwortungsbereich der Ärzte liegen. Sollte die Ärzteschaft am Schluß die Rechnung bezahlen sollen, dann wäre eine entsprechende Gegenreaktion gewerkschaftlicher Art angebracht. Im Gegensatz zu anderen Interessensgruppen zerfleischen sich die Ärzte meist untereinander anstatt sich mit gemeinsamer Stimme und auch Konsequenz ihre berechtigten Interessen zu vertreten.