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Diskussion zur Petition 83509

Kassenarztrecht

Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur vom 22.08.2018

Diskussionszweig: Erstattungsmodus ist derzeit nicht gesetzeskonform

Nutzer2920575 | 14.09.2018 - 07:05

Erstattungsmodus ist derzeit nicht gesetzeskonform

Anzahl der Antworten: 5

Liebe Kollegen,

bitte bedenken, daß derzeit die Kompensation für die TI-Komponenten und -Betrieb mehr als sechs Monate nach deren Anfallen über die Abrechung ausbezahlt werden. D. h. Sie bezahlen auf die sog. "Erstattung" Steuern! Und auf Ihre Kosten ein halbes Jahr vorher auch noch. Bitte verweigern Sie sich dieser Frechheit, so lange es geht!

Digitalisierung ja und gerne, aber bitte kein dysfunktionales System, das derzeit nur einem Monopolisten Gewinn verschafft und noch dazu Mehrkosten erheblichen Ausmaßes (Vertragsbindung) verursacht.

Beste Grüße!
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