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Diskussion zur Petition 83509

Kassenarztrecht

Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur vom 22.08.2018

Diskussionszweig: Missbrauch durch Praxissoftware-Anbieter

ava | 14.09.2018 - 09:19

Missbrauch durch Praxissoftware-Anbieter

Anzahl der Antworten: 3

Eine Einführung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen ist notwendig und sinnvoll! Eine Verpflichtung und Fristsetzung durch den Gesetzgeber ebenso! Anders wird man das Gesundheitswesen nicht mit einer einheitlichen und zumindest einigermaßen sicheren Kommunikationsmethode zugunsten der Patienten verknüpfen.
Leider zögere ich als Anhänger der TI trotzdem mit der Anbidung. Mein Praxissoftware-Anbieter verlangt über 100€/Monat für die Software-Anbindung (bzw. verpflichtende Modulwartung) - ein absoluter Mondpreis für die technische Realisierung, dass ein paar Daten durch eine Leitung geschickt werden. Software-Anbieter wissen um Ihr Monopol und um die hohe Hürde, die ein Anbieterwechsel bedeutet. Sie nutzen es einfach aus...
Der TI droht somit das Schicksal des BER, die Firmen die bei der Realisierung mitmachen müssen halten einfach die Taschen auf, Verzögerungen interessieren nicht.
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westzahn | 10.10.2018 - 21:08

Klingt noch günstig :).
Mein PVS Anbieter will 2400 Euro für ein "zwingend notwendiges Update" um die TI anschliessen zu können, bietet sogar 30 monatige Teilzahlungen an. Zusätzlich sollen 78 Euro monatliche TI-Lotsengebühr bezahlt werden, da man "mit einer hohen Frequenz von Rückrufen" rechnet.
Meine Anfrage diesbezüglich an Vertreter der KZV und verschiedener Zahnärzteverbände: Kleine Anbieter machen das halt so, um die Softwareentwicklung zu refinanzieren... tut uns leid.
Soll halt versuchen, die Kosten bei meiner KZV in Anrechnung zu bringen.

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Nutzer2605598 | 26.09.2018 - 17:10

Auch ich habe von meinem VPN/KV-Safenet-Anbieter (Venetus/DGN) ein unmoralisches Angebot erhalten, wenn auch nur 60€/Mo (es ist nicht klar, ob die KV-Safenet-Architektur "obendrauf" kommt). In der Tat hat die Politik mit der Knebelung der Ärzte den Hardware-/Software-Anbietern freie Hand zum Abzocken gegeben - das zeigt auch, dass der per Gesetz beschlossene (!) Verfall der Kosten zur Einrichtung der TI ein Wunschtraum der Politiker ist. Natürlich, warum auch nicht. Weil es eben KEIN freier Markt ist. Die TI ist wünschenswert, aber die Abladung eines riesigen Problembündels auf die Schultern der Ärzte ist inakzeptabel.

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Dr. Zahnmann | 25.09.2018 - 21:58

Auch bei meiner zahnärztlichen Softwarefirma ist es so: die Erstattungspauschale reicht nicht für die Ersteinrictung, dazu sollen zusätzlich 900.- + MWSt und monatl. 20 Euro+ MWSt kommen. Bei Nachfrage: wofür ? Kein Kommentar.
Habe den Fall der Justizabteilung der Kassenzahnärztlichen Abteilung Niedersachsen mit Bitte um schriftliche Stellungnahe zugespielt. Keine Reaktion seit 3 Wochen

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