Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesministerium für Gesundheit die gesetzliche Frist nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur verlängert und niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nicht schuldlos ab dem 01.01.2019 mit einem Honorarabzug sanktioniert werden.
Begründung
Laut E-Health-Gesetz sollen alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ihre Praxen bis zum Ende des Jahres 2018 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Die bestehenden Rahmenbedingungen sind allerdings so problematisch, dass sich die meisten Praxen gar nicht innerhalb dieser Frist anbinden können:
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (kurz: gematik) konnte bisher keine weiteren für den TI-Anschluss erforderlichen Geräte, insbesondere TI-Konnektoren, zulassen. Obwohl die gematik vier Konnektoren in Aussicht gestellt hatte, ist bis dato nur ein Komponentenpaket eines Anbieters auf dem Markt verfügbar (Stand: 22.08.2018).
Und das bedeutet: Nur Praxen, die auch ein mit dem bisher zugelassenen Konnektor kompatibles Praxisverwaltungssystem (PVS) im Einsatz haben, können sich bedenkenlos an die TI anbinden. Für Praxen, die ein PVS eines anderen Anbieters nutzen, ist eine Anbindung unter den aktuellen Rahmenbedingungen - sowohl in finanzieller als auch in technischer Hinsicht - mit eindeutigen Risiken verbunden. Das zeigen bisherige Erfahrungsberichte von Niedergelassenen.
Trotz alledem droht die Gesetzgebung den Praxen weiterhin mit einem Abzug ihres Honorars in Höhe von einem Prozent, wenn sie sich nicht fristgerecht bis zum Jahresende 2018 an die TI anschließen.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen aber die Zeit erhalten, sich mit den TI-Komponenten ihres PVS-Anbieters ausstatten zu können, und dürfen nicht durch Sanktionen zu einem Vertragsabschluss mit einem anderen TI-Anbieter genötigt werden.
Eine nutzbringende Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nicht zu Lasten der Ärzte und Psychotherapeuten gehen. Denn diese sind nicht dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Geräte größtenteils noch nicht zugelassen und auf dem Markt verfügbar sind.
Die gesetzlich vorgesehene Einführungsfrist muss daher verlängert werden! Eine solche Fristverlängerung aus Marktgründen wurde bereits in der Vergangenheit durchgeführt. Da sich an den Marktbedingungen nichts Grundsätzliches geändert hat, muss eine erneute Verlängerung erfolgen.
Leider zögere ich als Anhänger der TI trotzdem mit der Anbidung. Mein Praxissoftware-Anbieter verlangt über 100€/Monat für die Software-Anbindung (bzw. verpflichtende Modulwartung) - ein absoluter Mondpreis für die technische Realisierung, dass ein paar Daten durch eine Leitung geschickt werden. Software-Anbieter wissen um Ihr Monopol und um die hohe Hürde, die ein Anbieterwechsel bedeutet. Sie nutzen es einfach aus...
Der TI droht somit das Schicksal des BER, die Firmen die bei der Realisierung mitmachen müssen halten einfach die Taschen auf, Verzögerungen interessieren nicht.
westzahn | 10.10.2018 - 21:08
Klingt noch günstig :).
Mein PVS Anbieter will 2400 Euro für ein "zwingend notwendiges Update" um die TI anschliessen zu können, bietet sogar 30 monatige Teilzahlungen an. Zusätzlich sollen 78 Euro monatliche TI-Lotsengebühr bezahlt werden, da man "mit einer hohen Frequenz von Rückrufen" rechnet.
Meine Anfrage diesbezüglich an Vertreter der KZV und verschiedener Zahnärzteverbände: Kleine Anbieter machen das halt so, um die Softwareentwicklung zu refinanzieren... tut uns leid.
Soll halt versuchen, die Kosten bei meiner KZV in Anrechnung zu bringen.
Nutzer2605598 | 26.09.2018 - 17:10
Auch ich habe von meinem VPN/KV-Safenet-Anbieter (Venetus/DGN) ein unmoralisches Angebot erhalten, wenn auch nur 60€/Mo (es ist nicht klar, ob die KV-Safenet-Architektur "obendrauf" kommt). In der Tat hat die Politik mit der Knebelung der Ärzte den Hardware-/Software-Anbietern freie Hand zum Abzocken gegeben - das zeigt auch, dass der per Gesetz beschlossene (!) Verfall der Kosten zur Einrichtung der TI ein Wunschtraum der Politiker ist. Natürlich, warum auch nicht. Weil es eben KEIN freier Markt ist. Die TI ist wünschenswert, aber die Abladung eines riesigen Problembündels auf die Schultern der Ärzte ist inakzeptabel.
Dr. Zahnmann | 25.09.2018 - 21:58
Auch bei meiner zahnärztlichen Softwarefirma ist es so: die Erstattungspauschale reicht nicht für die Ersteinrictung, dazu sollen zusätzlich 900.- + MWSt und monatl. 20 Euro+ MWSt kommen. Bei Nachfrage: wofür ? Kein Kommentar.
Habe den Fall der Justizabteilung der Kassenzahnärztlichen Abteilung Niedersachsen mit Bitte um schriftliche Stellungnahe zugespielt. Keine Reaktion seit 3 Wochen