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Diskussion zur Petition 83517

Arbeitnehmerüberlassung

Einsatz einer unabhängigen Aufsichtsbehörde zur Kontrolle und Überwachung von Leih- und Zeitarbeitsfirmen vom 22.08.2018

Diskussionszweig: Arbeitnehmerüberlassung - Einsatz einer unabhängigen Aufsichtsbehörde zur Kontrolle und Überwachung von Leih- und Zeitarbeitsfirmen

Petent | 24.09.2018 - 09:00

Arbeitnehmerüberlassung - Einsatz einer unabhängigen Aufsichtsbehörde zur Kontrolle und Überwachung von Leih- und Zeitarbeitsfirmen

Anzahl der Antworten: 10

Das Arbeitsamt hat vornehmlich die Aufgabe, arbeitssuchende Menschen in Arbeit zu bringen. Dazu bedient es sich auch der Zeitarbeitsfirmen, da auch sie potentielle Anbieter von Arbeit sind. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass Zeitarbeitsfirmen, nachdem sie ihren Mitarbeiter nicht mehr einsetzen können, kündigen, d. h. dann tritt sofort wieder das Arbeitsamt als Leistungsträger ein (denn nun greift die Arbeitslosenversicherung). In den seltensten Fällen kann/wird überprüft, ob die Kündigung rechtens ist oder ob vielleicht schon der Arbeitsvertrag etc. rechtliche Diskrepanzen aufweist.
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