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Diskussion zur Petition 83749

Unterhaltsrecht

Diverse Änderungen des Kindesunterhaltsrechts vom 06.09.2018

Diskussionszweig: Die derzeitige Rechtslage schafft nur finanziellen Streß und schadet so dem Kindeswohl

Michael Meß | 29.12.2018 - 01:02

Die derzeitige Rechtslage schafft nur finanziellen Streß und schadet so dem Kindeswohl

Anzahl der Antworten: 1

Der Petent fordert, daß der Kindesunterhalt zahlende Elternteil entlastet wird.

Ich denke, da läßt sich viel durch eine Vereinfachung des Rechtes erreichen:

Es ist einfach, eine Ehe zu schließen. Bei einer Scheidung muß zwingend das Familiengericht eingeschaltet werden, mit Anwaltspflicht. Auch, wenn beide Partner sich einig sind und sich einvernehmlich trennen. Das kostet viel Geld. Wenn die Partner arm sind, gibt es dafür Prozeßkostenhilfe und somit wird Steuergeld verplempert. Wenn Geld vorhanden ist, dürfen die Partner kräftig blechen, es bedeutet oft genug für beide den finanziellen Ruin.
Für den Zahlenden kommen dann noch Unterhaltszahlungen, die das Einkommen schmälern und ohne Rücksicht darauf, ob finanzielle Verpflichtungen bestehen.
So werden dann oft genug Häuser versteigert, Geld oder Sachen gepfändet und am Ende steht vielleicht noch die Privatinsolvenz eines oder beider Partner.
Das schafft nur Streß zwischen den Partnern und Verlierer sind immer die Kinder.

Und das soll dann alles dem Kindeswohl dienen?
Wohl kaum.

Aus Sicht des Zahlenden ist dann der Ex-Partner, der Unterhalt fordert (auch wenn er es nicht gerne tut, sondern nur weil ihn ALG-II Bezug dazu zwingt) die Ursache allen Übels und das Kind wird dann für den Arbeitenden ebenso eine finanzielle Belastung.
Dem Empfänger wird das Geld auf seine ALG-II-Leistungen angerechnet, er hat nichts davon, außer dem Streß ums Geld.
Keine besonders guten Voraussetzungen, um eine freundschaftliche Beziehung zum Expartner und zu dem Kind zu halten. Der Streit um Geld ist einfach Gift für eine freundschaftliche Beziehung zwischen Ex-Partnern und die Kinder müssen darunter leiden.

Besser wäre es, Unterhalt freiwillig zu zahlen und steuerlich absetzen zu können. Dabei sollte jedoch ein fester Steuersatz zur Anwendung kommen, so daß bei z. B. 25% ein Geringverdiener bei 1000 € Unterhalt genauso 250€ weniger Steuern zahlen muß und eine entsprechende Steuererstattung bekommt, wie ein Großverdiener. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, daß ein Großverdiener, der 1000 € absetzen kann, mehr Steuererstattung bekommt, als eine Geringverdiener, für den die 1000 € viel härter aufzubringen sind. Eher sollte es andersherum sein, daß der Geringverdiener mehr für seine Aufwendungen zurückbekommt, als ein Vielverdiener.
Wer nicht kann oder nicht will, kann steuerlich nichts absetzen, auch keine Kinderfreibeträge.
Das, was dann über die Steuer mehr gezahlt wird gleicht dann den eventuell höheren ALG-II-Bezug aus. Der Zahlende soll die Freiheit haben, zu bestimmen, wofür er zahlen will und wieviel. Dann ist er kein Arbeitssklave mehr, der einfach nur blechen soll und keine Entscheidungsfreiheit mehr hat und sich so persönlich nicht entfalten kann. Geld was zur freien Verfügung überwiesen wird, ist ähnlich wie Arbeitseinkommen zu behandeln, mit einem Freibetrag.
Solchen freiwilligen Unterhalt kann man dann auch an andere Personen leisten, die man unterstützen möchte, nicht nur die eigenen Kinder oder den Ex-Partner oder Verwandte.

So kann jeder geben, was für ihn angenehm akzeptabel ist, ohne seine Finanzen zu ruinieren und ohne unnötigen Papierkrieg zu führen. Eventuell kann man dann auch etwas ansparen und vielleicht den Urlaub oder den Führerschein mitfinanzieren.
Das motiviert, gute Arbeit zu leisten, denn man kann mit dem Geld etwas Sinnvolles bewirken, das dem Kind zugute kommt und die Beziehung aufbaut.

Wahrscheinlich werden dann durch die bessere Dispositionsfreiheit auch weniger Häuser versteigert und weniger Geld/Sachen gepfändet. Dadurch werden Gerichtsressourcen eingespart und weniger Streit um Geld geführt und es gibt weniger Scherbenhaufen und ruinierte Existenzen.
Und weniger Zahlende würden demotiviert, weiter zu arbeiten zu gehen, weil nicht mehr fast alles weggenommen wird, sondern man selber entscheidet, wieviel man jetzt abgeben möchte oder wieviel man für den gemeinsamen Urlaub, etc. spart. Auch das dürfte Sozialleistungen einsparen und zusätzliche Steuereinnahmen bringen. Also eine Win-Win-Situation für alle.

Dies dürfte ganz sicher auch dem Kindeswohl dienen.
Zumal es dem Kind dann zeigt, daß der, der arbeitet, sich auch etwas davon leisten kann, also Arbeit sich auch lohnt.
Wenn der arbeitende Elternteil ständig chronisch klamm ist aufgrund von Unterhaltszahlungen, dann motiviert das die Kinder nicht wirklich, in der Schule fleißig zu sein und später einer guten Arbeit nachzugehen. Und so erzieht sich der Staat mit seiner Unterhaltsgesetzgebung die nächste Generation Hartz-4. Denn der arbeitende Vater hat dann aus Sicht des Kindes trotz Arbeit nicht mehr, als die nicht arbeitende Mutter, die auf die Kinder aufpaßt.

Und nicht zuletzt darf man fragen, warum im Steuerrecht der Kinderfreibetrag kleiner ist, als der Erwachenenfreibetrag, obwohl in der Praxis der Bedarf von Kindern nicht geringer ist, eher sogar höher.
Dazu ist aber, soweit ich weiß, noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht offen.
Ein Kinderfreibetrag, der dem vollen Erwachsenenfreibetrag entspricht, würde Familien entlasten und Kinderarmut vorbeugen. Und weniger finanzieller Frust würde vermutlich auch zu weniger Streit und Trennungen führen.

Die Petitionsforderung befürworte ich, jedoch die Begründung ist leider zum Teil nicht wirklich sinnvoll:
* 1) Nein, Unterschiede zwischen Ost und West gehören abgeschafft!
* 2) Ja, kann man nachvollziehen, daß ein Zahlender mit wenig Geld nicht gerne noch eine Gutverdiener-Patchwork-Familie sponsorn müssen möchte.
* 3) Ja, daß ein Auswärts lebender Elternteil Kosten hat, um sich um das Kind zu kümmern, ist eine Belastung, die man wie Unterhalt steuerlich absetzen könnte.
* 4a) Nein, die Streitfrage um die Schuld hilft niemandem weiter und schafft nur eine vergiftete Atmosphäre.
* 4b) Nein, unnötiger Papierkram. Würde bei meinem Vorschlag auch entfallen, da über Sozialleistungen ein ausreichendes Einkommen sichergestellt wird, über daß der Empfänger frei und ohne Rechtfertigungspflicht entscheiden kann. Wenn der Zahlende freiwillig Unterhalt in Geld oder Sachleistung leistet, kann er selbst entscheiden, wofür das Geld verwendet wird oder er es zur freien Verfügung überweisen. Der Empfänger muß Geld zur freien Verfügung als Einkommen versteuern, sofern sein Freibetrag überschritten ist. Zweckgebundene Sach- und Geldleistungen für das Kind sind steuerlich dem Kind zuzurechnen und zu versteuern, sofern sie mit Kindeseinkommen (durch Arbeit) den Kinderfreibetrag überschreiten. Der Zahlende kann nur in Höhe des Kindesfreibetrages steuerlich absetzen.
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