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Diskussion zur Petition 83888

Arbeitnehmerüberlassung

Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer vom 11.09.2018

Diskussionszweig: Zurück zur "alten" Regelung

Nutzer2917297 | 30.10.2018 - 19:19

Zurück zur "alten" Regelung

Anzahl der Antworten: 19

Sinn und Zweck der Zeitarbeit ist die kurzfristige Abdeckung von Auftragsspitzen und/oder Krankheitsvertretungen.

In Deutschland hingegen wurde und wird Zeit-/Leiharbeit zum Lohndumping genutzt.

Daher plädiere ich zur Rückkehr zur eigentlichen Sinn der Zeitarbeit.

Maximale Überlassungsdauer 3 Monate.
Ab der ersten Stunde ein Stundenlohn von 20% über dem tariflichen Lohn bzw. des über dem Einkommen für vergleichbare Tätigkeiten im Betrieb.
Ab der ersten Überstunde 25 % Überstundenzuschlag.
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