Text der Petition
18 Monate Höchstüberlassungsdauer zwingt Zeitarbeiter in die berufliche Abwärtsspirale
Durch die Gesetzesänderung zum 1. April 2017 erzeugt die Politik eine berufliche Abwärtsspirale der Menschen, die in der Branche Zeitarbeit beschäftigt sind. Deshalb wenden wir uns als Beschäftigte der Zeitarbeit an den Bundestag und fordern die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer.
Begründung
Mit der Einführung der Höchstüberlassungsdauer im Jahr 2017 wollte die Bundesregierung die Übernahmen von Zeitarbeitnehmern durch Kundenunternehmen deutlich erhöhen und somit die persönliche und berufliche Situation von Zeitarbeitnehmern verbessern. Die neue Regelung verfehlt aber das gewünschte Ziel und verschärft stattdessen den Druck auf die Zeitarbeitnehmer, weil:
- gute Kundeneinsätze nach 18 Monaten verlassen werden müssen, obwohl der Zeitarbeitnehmer gerne bleiben würde. Damit verbunden sind finanzielle Nachteile und der Druck, sich wieder bei einem neuen Kunden einarbeiten zu müssen.
- sie eine deutliche Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen in der Zeitarbeit bewirkt.
- sie zum Verlust von Ansprüchen aus dem Tarifvertrag führt: Urlaubstage, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, fallen hinter den bisherigen Standard zurück. Betriebliche Altersvorsorge kann nur deutlich schwerer aufgebaut werden.
- kurze Überlassungszeiten verhindern Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.
Die negativen Folgen für die Zeitarbeitnehmer sind:
- Verstärkte Zukunftsängste bei der Lebens- und Familienplanung.
- Angst vor einer beruflichen und privaten Abwärtsspirale.
- Verstärkte Altersarmut, die per Gesetz verordnet wurde.
Wir fordern deshalb schnellstmöglich die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer, damit über eine Million Menschen*, die in der Zeitarbeit arbeiten und ihre Familien wieder eine bessere berufliche und finanzielle Lebensplanung haben.
*Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit Juni 2017
Eigentlich müsste der Leiharbeiter als Gegenleistung für die eingeschränkte Zukunftssicherheit sogar besser bezahlt werden als ein Festangestellter.
Es bliebe dann im Ermessen der beschäftigenden Firma, ob sich eine Leiharbeit zur Abdeckung vom Spitzenlasten lohnt, man eine dauerhafte teure Beschäftigung eines Leiharbeiters zu Gunsten kurzer Kündigungsfristen eingeht, oder einen Festvertrag eingeht.
Ein sich selbst steuerndes System, das der Wirtschaft die Flexibilität lässt, ohne einen Sektor für Dumping Löhne zu schaffen.
Nutzer3048187 | Sun Nov 25 15:13:23 CET 2018 - Sun Nov 25 15:13:23 CET 2018
Nicht nur gleich, sondern 10-20% Flexibilitätsbonus mehr.
Natürlich für die Arbeitnehmer, nicht für die Verleihfirma.
Es muss für Unternehmen teuerer werden, wenn sie auf Stammpersonal verzichten.
Thomas2310 | Tue Nov 13 13:39:34 CET 2018 - Tue Nov 13 13:39:34 CET 2018
Oh man, hier wird wieder sehr engstirnig gedacht.
Meinen Sie ernsthaft, das dies die Zeitarbeit einschränken würde oder irgendwas bringt?
Dann wird es eben mit Dienstleistungsfirmen gedeckt, die nicht als Personaldienstleister auftreten und z.B. für Nacharbeiten, Qualitätskontrolle, Lagertätigkeiten oder ähnliches verpflichtet werden und da greift dann kein Tarifvertrag, kein Branchenzuschlag, kein Equal Pay oder was auch immer.
Warum fahren denn z.B. so viele Kleinbusse, Transporter, Sprinter o.ä. rum mit der Aufschrift Dienstleistungsservice z.B.?
Die Übernehmen Tätigkeiten wie Maler-/Tapezierarbeiten, Trockenbau, Dachdeckerarbeiten, Reinigung und noch vieles mehr. Aaaahhh ein Schuft ist wer böses denkt, da werden Reihenweise Tarifverträge vom Handwerk umgegangen...
Aber auf die ach so böse Zeitarbeit schimpfen und regulieren und zertreten, obwohl diese Branche bereits durch Tarifverträge, Branchentarifverträge, Equal Pay sowas von reguliert ist, wie kaum eine andere.
Und das für einen extrem geringen prozentualen Arbeitnehmeranteil in Deutschland.
Wenn sich nur um andere Sachen so explizit gekümmert werden würde...
die-Sandra | Sun Nov 11 15:44:13 CET 2018 - Sun Nov 11 15:44:13 CET 2018
Ja, als Leiharbeiter sollte man dasselbe Geld (oder sogar etwas mehr als Ausgleich für die Angst der meist ungewissen Zukunft) bekommen. Ich wäre aber schon froh über dasselbe Gehalt bzw. Lohn. Die Verantwortung bzw. Arbeit ist schließlich auch dieselbe wie die der Festangestellten. Auch gewährter Urlaub sollte identisch mit den von Festangestellten sein.
Nutzer2917297 | Fri Nov 09 08:40:09 CET 2018 - Fri Nov 09 08:40:09 CET 2018
Die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer hatte keinen Erfolg, weil sie viel zu lang ist.
Bei einer derart langen Überlassungsdauer haben Unternehmen gar kein Interesse daran Festanstellungen vorzunehmen.
Daher ist es auch kontraproduktiv die Überlassungsdauer noch auszuweiten.
Ich gehe mit Ihnen konform, wenn eine Entlohnung z.B. 20 % über Equal Pay ab der ersten Arbeitsstunde bestehen würde, viele Unternehmen eine Festanstellung vorziehen würden.
Daher kann ich diesem Teil Ihres Vorschlags zustimmen.