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Diskussion zur Petition 83888

Arbeitnehmerüberlassung

Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer vom 11.09.2018

Diskussionszweig: Bitte nicht mitzeichnen!

Nutzer183291 | 21.11.2018 - 16:11

Bitte nicht mitzeichnen!

Anzahl der Antworten: 7

18 Monate verhindern die Dauerleiharbeit als Instrument zur Umgehung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Bis zu 24 Monate (also auch 18) kann ein Arbeitsvertrag sachgrundlos befristet werden.

Sollten Arbeitgeber wirklich nur Arbeitsspitzen kompensieren wollen, dürften 18 Monate allemal genügen.

Leiharbeit soll und kann reguläre Arbeitsverhältnisse nicht ersetzen. Zu Recht wurden Kettenbefristungen immer wieder arbeitsgerichtlich für unwirksam erklärt und folglich unbefristete Arbeitsverträge festgestellt. Unbefristete Leiharbeit ließe den Zweck des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ins Leere laufen.

Mittelfristig können von Leiharbeit auch Arbeitnehmer profitieren (z.B. Pflegebereiche, Krankenhäuser, hochspezialisierte Berufe). Das gilt aber nur, so lange in diesen Branchen Fachkräftemangel herrscht. Wenn diese Lage sich ändert, könnte schrankenlose Leiharbeit reguläre Arbeitsplätze weitgehend abgelöst haben.

In der Nische zwischen Arbeitslosigkeit und sachgrundlos befristetem Arbeitsverhältnis sehe ich Leiharbeit als legitim an. Alles andere widerstrebt dem Grundgedanken eines sozialen Arbeitsmarktes.
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