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Diskussion zur Petition 84271

Arzneimittelwesen

Änderung der Regelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken zur Sicherheit der Patienten vom 26.09.2018

Diskussionszweig: Arzneimittelwesen - Änderung der Regelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken zur Sicherheit der Patienten

Petent | 02.10.2018 - 08:31

Arzneimittelwesen - Änderung der Regelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken zur Sicherheit der Patienten

Anzahl der Antworten: 12

Der Krebsmittelskandal in Bottrop hat gezeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Kontrolle von Apotheken nicht ausreichen, um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. Deshalb fordern die Krebsselbsthilfegruppen in Bottrop, das Selbsthilfe-Büro und der Paritätische NRW, KG Bottrop, die Herstellung von Krebsmedikamenten sicherer zu machen. Nach 18 Monaten intensiver Arbeit haben wir unsere Petition auf den Weg gebracht und hoffen auf Ihre Unterstützung.
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Nutzer2706154 | 26.10.2018 - 06:35

Hallo, ich habe gezeichnet und hoffe, dass noch viele diese Petition zeichnen. Ich hoffe auch, dass noch "zu Fuss", offline per Zettel weitere Unterschriften gesammelt werden. Allein auf die online Zeichnungen bauen, wird nicht reichen. Ich drücke die Daumen, dass die Petition erfolgreich wird und jetzt noch viele Unterschriften zusammenkommen!

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Dr. Artur Braun | 24.10.2018 - 21:59

Sehe ich auch so.

Das wäre ein “government overreach”.

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rinast | 09.10.2018 - 13:07

In der Gastronomie führen die Finanzänter exakt diese Plausibilitätskontrollen, den Vergleich zwischen Wareneingang und daraus entstandener Abgabe durch, was in diesem Bereich deutlich aufwändiger sein dürfte als bei Rohstoffen zur Herstellung von Chemotherapeutika. Dieser Punkt ist also keineswegs utopisch.

Allerdings wäre m.E. sinnvoller eine Dokumentations- und Nachweis(!)pflicht hinsichtlich des Rohstoff- und Endproduktflusses zu verlangen.

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rinast | 09.10.2018 - 13:06

DOPPELPOST
Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da "Doppelpost" (d. h. ein gleichlautender Beitrag wurde nochmals eingestellt.)
Bitte vermeiden Sie das Einstellen gleichlautender Beiträge. Vielen Dank.
Ihr Moderatorenteam

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Heinz 548 | 07.10.2018 - 02:23

Apotheken unterliegen schon seit jeher einer umfangreichen Überwachung des gesamten Betriebs durch Landesbehörden. Z. B. war Niedersachsen das erste Land, in dem der Berufsstand selbst über die Einhaltung der staatlichen Bestimmungen im Bereich des Berufe-, Arzneimittel- und Apothekenrechts wacht. Durch Verordnung der Landesregierung ist die Aufgabe der Aufsicht über die Apotheken der Apothekerkammer übertragen worden. Seit dem 1. Januar 2005 ist die Apothekerkammer universelle Ansprechstelle, da neben den Aufgaben der beruflichen Selbstverwaltung nunmehr auch die vormals staatlichen Aufgaben in diesen Rechtsgebieten bis hin zur Approbationserteilung wahrgenommen werden.

Es kann nicht sein, dass die Finanzbehörde die korrekte Zubereitung von Präparate zu überwachen hat. Es kann weiter nicht sein, dass auf rechtsstattlicher Ebene einen Whistle- Schutz in Apotheken für dort Beschäftigte installiert wird.

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StefanJ-- | 05.10.2018 - 16:55

Zitat: von 00JürgenH44
Hallo Stefan J;
genau, die Aufgabe des Finanzamts ist jedoch u. a., die aus der wertmäßigen Differenz des Wareneingangs und Warenausgangs entstehende Steuerschuld zu ermitteln.
Natürlich sollen die Krankenkassen und die Abrechnungsstellen über die von uns geforderte verbesserte Dokumentationspflicht in die Lage versetzt werden, die Abrechungen frühzeitig zu kontrollieren.


Ähm, nein.

Das Finanzamt kann nur die Geldströme untersuchen und bewerten. Was da materialtechnisch dahintersteht, dazu sind die wiederum nicht kompetent. Der eine Apotheker ist einfach der bessere Unternehmer und hat damit trotz (oder auch gerade wegen) tadellosen Produkten eine weit überdurchschnittliche Gewinnspanne, der andere hat es als Unternehmer nicht so drauf und knapst trotz Produktfälschung möglicherweise knapp am Konkurs entlang. Das FA kann da nur Gewinn oder Verlust bewerten, nicht aber die Quaität der Produkte, die dahinterstehen.

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Nutzer63740 | 05.10.2018 - 16:10

Zitat: von 00JürgenH44
Hallo Stefan J;
genau, die Aufgabe des Finanzamts ist jedoch u. a., die aus der wertmäßigen Differenz des Wareneingangs und Warenausgangs entstehende Steuerschuld zu ermitteln.



Die Idee das Finanzamt als Kontrollamt der Arzneimittelherstellung nutzen zu wollen, finde ich dann doch etwas utopisch.

Allgemein ist es derzeit so, Anlagen zur Steuererklärung müssen nicht mehr eingereicht werden, nur auf konkrete Nachfrage.
Die meisten Steuererklärungen werden nur noch stichprobeweise oder überhaupt nicht mehr geprüft.
Das Finanzamt ist also schon jetzt mit der Prüfung überfordert, bzw. legt es hier eine Kosten-nutzenrechnung zu Grunde. Außerdem geht es den Finanzämtern nur um den rein finanziellen Aspekt.

Hier sollen die Finanzämter nicht nur die finanzielle Schlüssigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Apotheker prüfen, sondern ob die Einkäufe von Grundstoffen von Krebsmedikamenten, mit den Abgaben der fertigen Produkte schlüssig übereinstimmen.

Werden diese Angaben, denn so genau an das Finanzamt übermittel? Der Handwerker gibt auch nur Einnahmen aus dem Bau eines Wintergartens an, ohne dem Finanzamt genau zu benennen, wieviele Schrauben, wieviele Winkelbleche, wieviel Liter Farbe, wieviel Meter Holz etc. er für diesen Wintergarten verbraucht hat.
Ist dies bei Apotheken anders?

Angenommen, es würden detailliert solche Angaben an das Finanzamt übermittelt, wer rechnet dies dann nach. Der Finanzbeamte etwa?

Dazu bräuchten die Finanzämter dann ausgebildete Fachleute, welche die genauen Zusammensetzungen zahlreicher Medikamente kennen und diese bei jeder einzelnen Apotheke dann nachrechnen.

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00JürgenH44 | 05.10.2018 - 15:38

Hallo Stefan J;
genau, die Aufgabe des Finanzamts ist jedoch u. a., die aus der wertmäßigen Differenz des Wareneingangs und Warenausgangs entstehende Steuerschuld zu ermitteln.
Natürlich sollen die Krankenkassen und die Abrechnungsstellen über die von uns geforderte verbesserte Dokumentationspflicht in die Lage versetzt werden, die Abrechungen frühzeitig zu kontrollieren.

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00JürgenH44 | 05.10.2018 - 15:24

Hallo Heinz 548, dieser Eindruck sollte nicht entstehen!
ad. 2, nicht mit Gewissheit, jedoch soll das gegen "null" tendierende Entdeckungsrisiko deutlich erhöht werden.
ad. 1. warum im Einzelfall ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin seinen Chef nicht direkt anspricht,
kann und soll hier nicht untersucht werden. Wir wollen aber erreichen, dass ggfs Arbeitnehmer, die unter erheblichen Druck geraten sind, in Zukunft besser geschützt werden.
Diese Plausibilitätskontrolle kann auch in kürzeren Intervallen ohne erheblichen Mehraufwand erfolgen und wird schon beispielhaft durchgeführt, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Deshalb zeichne mit uns, auch und gerade auf Deine Stimme kommt es an.

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StefanJ-- | 04.10.2018 - 18:16

Außerdem, eine "Plausibilitätskontrolle des Wareneingang und Warenausgangs" ist auf keinen Fall Aufgabe des Finanzamts. Oder auch nur Teil der dort vorhandenen Fähigkeiten. An den Petenten, "Finanzen" hat mit Geld zu tun.

Das wäre dann eher Aufgabe der Kontrollinstanzen im Gesundheitswesen. Es kann ja nicht im Sinne der Kassen (und damit der Beitragszahler) sein, dass die für Gepanschtes zahlen.

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