Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Regelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken zur Sicherheit der Patienten geändert werden. Wir fordern:
- Unangekündigte Kontrollen der Apotheken
- Plausibilitätskontrolle des Wareneingangs und -ausgangs
- Kontrolle und Stichproben von Rückläufern
- Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken (Monopolvermeidung)
- Verbesserung im Whistleblower-Schutz
- Einführung einer Dokumentationspflicht
- Bekanntgabe der Herstellungszeiten
Begründung
Im Zusammenhang mit der Herstellung von Medikamenten in einer Apotheke, insbesondere bei der Herstellung von Parenteralia (sterile Arzneimittel) greifen die gesetzlichen Grundlagen des Arzneimittelgesetzes (u.a. § 64 zur Überwachung arzneimittelherstellender Betriebe) und der Apothekenbetriebsordnung (u.a. § 6 und § 35 legen Anforderungen fest, die bei der Herstellung von Parenteralia in Apotheken einzuhalten sind). Diese Bundesgesetze werden auf Landesebene umgesetzt. Der Bundesgesetzgeber schreibt zurzeit keine konkreten Intervalle der Überwachung vor, sondern fordert eine regelmäßige Überwachung. Die Überwachungsmaßnahmen erfolgen in der Regel nach vorheriger Anmeldung. Der Gesetzgeber erlaubt schon jetzt, im Rahmen dieser Überwachungsmaßnahmen Proben zu ziehen und diese untersuchen zu lassen. Dies geschieht aber nicht ohne konkreten Verdacht, da es sich um zerstörende Proben handelt und das Medikament dem Patienten an diesem Tag dann nicht mehr zur Verfügung stünde. In einem System, das in der Regel keine unangekündigten Kontrollen der Apotheken vorsieht, ist es für MitarbeiterInnen schwierig, anonym Missstände anzuzeigen, da die darauf folgende unangekündigte Kontrolle die Frage aufwirft, wer seitens der Mitarbeiterschaft, diese veranlasst hat.
In einem Arbeitsgebiet, in dem es auf der einen Seite um die Gesundheit der Patienten geht und in dem auf der anderen Seite sehr viel Geld verdient werden kann, fordern wir Änderungen, die die Sicherheit der Medikamente erhöhen, das Vertrauen der Patienten in ihre Therapie zurückzugewinnen und somit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Patienten zu leisten.
Wir fordern:
1. in der Regel unangekündigte Kontrollen der Apotheken durch die/den AmtsapothekerIn einzuführen. Dies erhöht auf der einen Seite das Risiko für den Apotheker bei Verstößen „erwischt zu werden“ und dient auf der anderen Seite dem Whistleblower-Schutz.
2. eine Plausibilitätskontrolle des Wareneingang und Warenausgangs durch das Finanzamt, damit frühzeitig auffällt, wenn mehr abgegeben als eingekauft wurde.
3. Kontrolle und Stichproben von Rückläufern: Wenn ohne Verdacht keine Proben gezogen werden, da es zerstörende Prüfungen sind, sollten zumindest stichprobenartig Rückläufer auf ihre Zusammensetzung hin untersucht werden.
4. Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken zur Monopolvermeidung.
5. Verbesserungen im Whistleblower Schutz. Dies könnte unter anderem durch die Einführung regelhafter unangekündigter Kontrollen erreicht werden.
6. Einführung einer Dokumentationspflicht wie beim Betäubungsmittelgesetz, damit der Verlauf eines Wirkstoffes über die Verarbeitung bis zur Abgabe dokumentiert wird.
7. Bekanntgabe der Herstellungszeiten, damit die unangekündigten Kontrollen auch zu passenden Zeiten durchgeführt werden können.
Nutzer2706154 | 26.10.2018 - 06:35
Hallo, ich habe gezeichnet und hoffe, dass noch viele diese Petition zeichnen. Ich hoffe auch, dass noch "zu Fuss", offline per Zettel weitere Unterschriften gesammelt werden. Allein auf die online Zeichnungen bauen, wird nicht reichen. Ich drücke die Daumen, dass die Petition erfolgreich wird und jetzt noch viele Unterschriften zusammenkommen!
Dr. Artur Braun | 24.10.2018 - 21:59
Sehe ich auch so.
Das wäre ein “government overreach”.
rinast | 09.10.2018 - 13:07
In der Gastronomie führen die Finanzänter exakt diese Plausibilitätskontrollen, den Vergleich zwischen Wareneingang und daraus entstandener Abgabe durch, was in diesem Bereich deutlich aufwändiger sein dürfte als bei Rohstoffen zur Herstellung von Chemotherapeutika. Dieser Punkt ist also keineswegs utopisch.
Allerdings wäre m.E. sinnvoller eine Dokumentations- und Nachweis(!)pflicht hinsichtlich des Rohstoff- und Endproduktflusses zu verlangen.
rinast | 09.10.2018 - 13:06
DOPPELPOST
Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da "Doppelpost" (d. h. ein gleichlautender Beitrag wurde nochmals eingestellt.)
Bitte vermeiden Sie das Einstellen gleichlautender Beiträge. Vielen Dank.
Ihr Moderatorenteam
Heinz 548 | 07.10.2018 - 02:23
Apotheken unterliegen schon seit jeher einer umfangreichen Überwachung des gesamten Betriebs durch Landesbehörden. Z. B. war Niedersachsen das erste Land, in dem der Berufsstand selbst über die Einhaltung der staatlichen Bestimmungen im Bereich des Berufe-, Arzneimittel- und Apothekenrechts wacht. Durch Verordnung der Landesregierung ist die Aufgabe der Aufsicht über die Apotheken der Apothekerkammer übertragen worden. Seit dem 1. Januar 2005 ist die Apothekerkammer universelle Ansprechstelle, da neben den Aufgaben der beruflichen Selbstverwaltung nunmehr auch die vormals staatlichen Aufgaben in diesen Rechtsgebieten bis hin zur Approbationserteilung wahrgenommen werden.
Es kann nicht sein, dass die Finanzbehörde die korrekte Zubereitung von Präparate zu überwachen hat. Es kann weiter nicht sein, dass auf rechtsstattlicher Ebene einen Whistle- Schutz in Apotheken für dort Beschäftigte installiert wird.
StefanJ-- | 05.10.2018 - 16:55
Ähm, nein.
Das Finanzamt kann nur die Geldströme untersuchen und bewerten. Was da materialtechnisch dahintersteht, dazu sind die wiederum nicht kompetent. Der eine Apotheker ist einfach der bessere Unternehmer und hat damit trotz (oder auch gerade wegen) tadellosen Produkten eine weit überdurchschnittliche Gewinnspanne, der andere hat es als Unternehmer nicht so drauf und knapst trotz Produktfälschung möglicherweise knapp am Konkurs entlang. Das FA kann da nur Gewinn oder Verlust bewerten, nicht aber die Quaität der Produkte, die dahinterstehen.
Nutzer63740 | 05.10.2018 - 16:10
Die Idee das Finanzamt als Kontrollamt der Arzneimittelherstellung nutzen zu wollen, finde ich dann doch etwas utopisch.
Allgemein ist es derzeit so, Anlagen zur Steuererklärung müssen nicht mehr eingereicht werden, nur auf konkrete Nachfrage.
Die meisten Steuererklärungen werden nur noch stichprobeweise oder überhaupt nicht mehr geprüft.
Das Finanzamt ist also schon jetzt mit der Prüfung überfordert, bzw. legt es hier eine Kosten-nutzenrechnung zu Grunde. Außerdem geht es den Finanzämtern nur um den rein finanziellen Aspekt.
Hier sollen die Finanzämter nicht nur die finanzielle Schlüssigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Apotheker prüfen, sondern ob die Einkäufe von Grundstoffen von Krebsmedikamenten, mit den Abgaben der fertigen Produkte schlüssig übereinstimmen.
Werden diese Angaben, denn so genau an das Finanzamt übermittel? Der Handwerker gibt auch nur Einnahmen aus dem Bau eines Wintergartens an, ohne dem Finanzamt genau zu benennen, wieviele Schrauben, wieviele Winkelbleche, wieviel Liter Farbe, wieviel Meter Holz etc. er für diesen Wintergarten verbraucht hat.
Ist dies bei Apotheken anders?
Angenommen, es würden detailliert solche Angaben an das Finanzamt übermittelt, wer rechnet dies dann nach. Der Finanzbeamte etwa?
Dazu bräuchten die Finanzämter dann ausgebildete Fachleute, welche die genauen Zusammensetzungen zahlreicher Medikamente kennen und diese bei jeder einzelnen Apotheke dann nachrechnen.
00JürgenH44 | 05.10.2018 - 15:38
Hallo Stefan J;
genau, die Aufgabe des Finanzamts ist jedoch u. a., die aus der wertmäßigen Differenz des Wareneingangs und Warenausgangs entstehende Steuerschuld zu ermitteln.
Natürlich sollen die Krankenkassen und die Abrechnungsstellen über die von uns geforderte verbesserte Dokumentationspflicht in die Lage versetzt werden, die Abrechungen frühzeitig zu kontrollieren.
00JürgenH44 | 05.10.2018 - 15:24
Hallo Heinz 548, dieser Eindruck sollte nicht entstehen!
ad. 2, nicht mit Gewissheit, jedoch soll das gegen "null" tendierende Entdeckungsrisiko deutlich erhöht werden.
ad. 1. warum im Einzelfall ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin seinen Chef nicht direkt anspricht,
kann und soll hier nicht untersucht werden. Wir wollen aber erreichen, dass ggfs Arbeitnehmer, die unter erheblichen Druck geraten sind, in Zukunft besser geschützt werden.
Diese Plausibilitätskontrolle kann auch in kürzeren Intervallen ohne erheblichen Mehraufwand erfolgen und wird schon beispielhaft durchgeführt, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Deshalb zeichne mit uns, auch und gerade auf Deine Stimme kommt es an.
StefanJ-- | 04.10.2018 - 18:16
Außerdem, eine "Plausibilitätskontrolle des Wareneingang und Warenausgangs" ist auf keinen Fall Aufgabe des Finanzamts. Oder auch nur Teil der dort vorhandenen Fähigkeiten. An den Petenten, "Finanzen" hat mit Geld zu tun.
Das wäre dann eher Aufgabe der Kontrollinstanzen im Gesundheitswesen. Es kann ja nicht im Sinne der Kassen (und damit der Beitragszahler) sein, dass die für Gepanschtes zahlen.