Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Regelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken zur Sicherheit der Patienten geändert werden. Wir fordern:
- Unangekündigte Kontrollen der Apotheken
- Plausibilitätskontrolle des Wareneingangs und -ausgangs
- Kontrolle und Stichproben von Rückläufern
- Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken (Monopolvermeidung)
- Verbesserung im Whistleblower-Schutz
- Einführung einer Dokumentationspflicht
- Bekanntgabe der Herstellungszeiten
Begründung
Im Zusammenhang mit der Herstellung von Medikamenten in einer Apotheke, insbesondere bei der Herstellung von Parenteralia (sterile Arzneimittel) greifen die gesetzlichen Grundlagen des Arzneimittelgesetzes (u.a. § 64 zur Überwachung arzneimittelherstellender Betriebe) und der Apothekenbetriebsordnung (u.a. § 6 und § 35 legen Anforderungen fest, die bei der Herstellung von Parenteralia in Apotheken einzuhalten sind). Diese Bundesgesetze werden auf Landesebene umgesetzt. Der Bundesgesetzgeber schreibt zurzeit keine konkreten Intervalle der Überwachung vor, sondern fordert eine regelmäßige Überwachung. Die Überwachungsmaßnahmen erfolgen in der Regel nach vorheriger Anmeldung. Der Gesetzgeber erlaubt schon jetzt, im Rahmen dieser Überwachungsmaßnahmen Proben zu ziehen und diese untersuchen zu lassen. Dies geschieht aber nicht ohne konkreten Verdacht, da es sich um zerstörende Proben handelt und das Medikament dem Patienten an diesem Tag dann nicht mehr zur Verfügung stünde. In einem System, das in der Regel keine unangekündigten Kontrollen der Apotheken vorsieht, ist es für MitarbeiterInnen schwierig, anonym Missstände anzuzeigen, da die darauf folgende unangekündigte Kontrolle die Frage aufwirft, wer seitens der Mitarbeiterschaft, diese veranlasst hat.
In einem Arbeitsgebiet, in dem es auf der einen Seite um die Gesundheit der Patienten geht und in dem auf der anderen Seite sehr viel Geld verdient werden kann, fordern wir Änderungen, die die Sicherheit der Medikamente erhöhen, das Vertrauen der Patienten in ihre Therapie zurückzugewinnen und somit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Patienten zu leisten.
Wir fordern:
1. in der Regel unangekündigte Kontrollen der Apotheken durch die/den AmtsapothekerIn einzuführen. Dies erhöht auf der einen Seite das Risiko für den Apotheker bei Verstößen „erwischt zu werden“ und dient auf der anderen Seite dem Whistleblower-Schutz.
2. eine Plausibilitätskontrolle des Wareneingang und Warenausgangs durch das Finanzamt, damit frühzeitig auffällt, wenn mehr abgegeben als eingekauft wurde.
3. Kontrolle und Stichproben von Rückläufern: Wenn ohne Verdacht keine Proben gezogen werden, da es zerstörende Prüfungen sind, sollten zumindest stichprobenartig Rückläufer auf ihre Zusammensetzung hin untersucht werden.
4. Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken zur Monopolvermeidung.
5. Verbesserungen im Whistleblower Schutz. Dies könnte unter anderem durch die Einführung regelhafter unangekündigter Kontrollen erreicht werden.
6. Einführung einer Dokumentationspflicht wie beim Betäubungsmittelgesetz, damit der Verlauf eines Wirkstoffes über die Verarbeitung bis zur Abgabe dokumentiert wird.
7. Bekanntgabe der Herstellungszeiten, damit die unangekündigten Kontrollen auch zu passenden Zeiten durchgeführt werden können.
Für die Kontrollen sind aber die Kommunen zuständig, welche nach den entsprechenden Landesgesetzen arbeiten.
Die entsprechenden Gesetze für diese notwendigen Kontrollen müssen die Landtage beschließen.
Deshalb müsste die Petition an jeden einzelnen Landtag, in jedem Bundesland eingereicht werden.
00JürgenH44 | Sat Oct 06 16:05:01 CEST 2018 - Sat Oct 06 16:05:01 CEST 2018
Hallo lieber Nutzer 63740,
wir wollen mit dieser von Michael Gerdes unterstützten Initiative an den Deutschen Bundestag, niemanden, schon garnicht Landes- oder Kommunalbehörden unter Generalverdacht stellen. Die allermeisten arbeiten sauber und korrekt. Wir unterscheiden uns in einem Punkt:
Fast alle in den Ländern getroffenen Maßnahmen sind gut und erfolgreichen durchgeführt worden. Es handelt sich jedoch durchweg um Kannregelungen, deren Durchführung oder gar Etablierung in der Zukunft in den Sternen steht.
Wir wollen auf Dauer: Vertrauen durch Transparenz und regelkonformes Verhalten.
00JürgenH44 | Sat Oct 06 15:53:20 CEST 2018 - Sat Oct 06 15:53:20 CEST 2018
Hallo lieber Nutzer 2931373,
danke für den Hinweis, wir haben jedoch über ein Gutachten des wissenschfaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags auf nachgewiesen, dass die Zustandigkeit des Bundestages gegeben ist.
Die Länder haben dann Sorge zu tragen, dass Bundesgesetz in der Landesgesetzgebung und kommunalen Verordnungen umgesetzt wird.
Nutzer63740 | Fri Oct 05 18:30:00 CEST 2018 - Fri Oct 05 18:30:00 CEST 2018
Soweit richtig, aber trotzdem vorrangig Ländersache. Dieses Bundesgesetz soll ja keine abweichende Länderregelung mehr erlauben.
Dann muss diesem Gesetz aber der Bundesrat ( Bundesländer) zustimmen. Art.84 Absatz 1 des Grundgesetz
Weshalb sollten die Länder ( Bundesrat) diesem Gesetz zustimmen, wenn das jetzige Gesetz den Ländern bereits erlaubt, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Wie sie z.B.in der Petition gefordert sind.
Deshalb sitzen hier weiterhin die einzelnen Bundesländer( Bundesrat) am längeren Hebel und nicht der Bundestag.
Jedes Bundesland setzt dieses bestehende Gesetz derzeit um. Diesbezüglich sollte man sich erst mal genau erkundigen, wie dies im Einzelfall geschieht.
Manche Bundesländer geben dies öffentlich bekannt, auch mit dem Ergebnis der Prüfungen.
Mit der Forderung nach einer konkreten bundeseinheitlichen Regelung werden die Behörden aller Bundesländer unter Generalverdacht gestellt, sie würden nicht richtig arbeiten bzw. kontrollieren.
Deshalb halte ich zielgerichtete Wege auf Landesebene für wirkungsvoller.
1.Konkret Erkundigungen einholen, wie das Kontrollverfahren im eigenen Bundesland geregelt ist und praktisch umgesetzt wird.( z.B. durch Ländergruppen der Selbsthilfe)
2. Dazu einen Landtagsabgeordneten gewinnen, welcher eine konkrete Anfrage an den Landtag stellt.
3. Daraus evtl. Petitionen an den Landtag ableiten und bei akutem Handlungsbedarf (Verbesserungsbedarf) evtl. an die Öffentlichkeit gehen.
Nutzer2931373 | Fri Oct 05 14:20:25 CEST 2018 - Fri Oct 05 14:20:25 CEST 2018
Ein vom Bottroper SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 9 - 3000 - 063/17) zeigt:
In dem Gutachten heißt es:
"Eine Erweiterung der Überwachungsvorschriften könnte an unterschiedlichen Punkten ansetzen. So könnte etwa eine Präzisierung der Formulierung 'in angemessenen Zeitabständen und in angemessenem Umfang' dahingehend erfolgen, dass Mindestanforderungen für die Häufigkeit der Inspektionen festgelegt werden und der Umfang der Inspektionen (Personalkontrollen, Überprüfung der Herstellung von Infusionsarzneimitteln) genauer definiert wird. Des Weiteren könnte die Formulierung 'erforderlichenfalls auch unangemeldet' durch eine Formulierung ersetzt werden, die unangemeldete Inspektionen zwingend vorschreibt. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG."