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Diskussion zur Petition 84271

Arzneimittelwesen

Änderung der Regelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken zur Sicherheit der Patienten vom 26.09.2018

Diskussionszweig: Kontrolle und dafür notwendige Gesetzgebung ist Ländersache

Nutzer63740 | 04.10.2018 - 21:43

Kontrolle und dafür notwendige Gesetzgebung ist Ländersache

Anzahl der Antworten: 4

Grundsätzlich ist das Anliegen nach mehr Sicherheit und diesbezüglichen Kontrollen zu unterstützen.

Für die Kontrollen sind aber die Kommunen zuständig, welche nach den entsprechenden Landesgesetzen arbeiten.

Die entsprechenden Gesetze für diese notwendigen Kontrollen müssen die Landtage beschließen.

Deshalb müsste die Petition an jeden einzelnen Landtag, in jedem Bundesland eingereicht werden.
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00JürgenH44 | Sat Oct 06 16:05:01 CEST 2018 - Sat Oct 06 16:05:01 CEST 2018

Hallo lieber Nutzer 63740,
wir wollen mit dieser von Michael Gerdes unterstützten Initiative an den Deutschen Bundestag, niemanden, schon garnicht Landes- oder Kommunalbehörden unter Generalverdacht stellen. Die allermeisten arbeiten sauber und korrekt. Wir unterscheiden uns in einem Punkt:
Fast alle in den Ländern getroffenen Maßnahmen sind gut und erfolgreichen durchgeführt worden. Es handelt sich jedoch durchweg um Kannregelungen, deren Durchführung oder gar Etablierung in der Zukunft in den Sternen steht.
Wir wollen auf Dauer: Vertrauen durch Transparenz und regelkonformes Verhalten.

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00JürgenH44 | Sat Oct 06 15:53:20 CEST 2018 - Sat Oct 06 15:53:20 CEST 2018

Hallo lieber Nutzer 2931373,
danke für den Hinweis, wir haben jedoch über ein Gutachten des wissenschfaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags auf nachgewiesen, dass die Zustandigkeit des Bundestages gegeben ist.
Die Länder haben dann Sorge zu tragen, dass Bundesgesetz in der Landesgesetzgebung und kommunalen Verordnungen umgesetzt wird.

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Nutzer63740 | Fri Oct 05 18:30:00 CEST 2018 - Fri Oct 05 18:30:00 CEST 2018

Zitat: von Nutzer2931373
Ein vom Bottroper SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 9 - 3000 - 063/17) zeigt:
Die Gesetzgebungskompetenz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (und danach richtet sich die Überwachung von Apotheken) liegt beim Bund und
]eine bundesweite Verschärfung der Überwachungsvorschriften durch Änderungen im Arzneimittelgesetz (§ 64 Abs. 3 AMG) ist rechtlich möglich.



Soweit richtig, aber trotzdem vorrangig Ländersache. Dieses Bundesgesetz soll ja keine abweichende Länderregelung mehr erlauben.

Dann muss diesem Gesetz aber der Bundesrat ( Bundesländer) zustimmen. Art.84 Absatz 1 des Grundgesetz

Weshalb sollten die Länder ( Bundesrat) diesem Gesetz zustimmen, wenn das jetzige Gesetz den Ländern bereits erlaubt, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Wie sie z.B.in der Petition gefordert sind.

Deshalb sitzen hier weiterhin die einzelnen Bundesländer( Bundesrat) am längeren Hebel und nicht der Bundestag.

Jedes Bundesland setzt dieses bestehende Gesetz derzeit um. Diesbezüglich sollte man sich erst mal genau erkundigen, wie dies im Einzelfall geschieht.

Manche Bundesländer geben dies öffentlich bekannt, auch mit dem Ergebnis der Prüfungen.

Mit der Forderung nach einer konkreten bundeseinheitlichen Regelung werden die Behörden aller Bundesländer unter Generalverdacht gestellt, sie würden nicht richtig arbeiten bzw. kontrollieren.

Deshalb halte ich zielgerichtete Wege auf Landesebene für wirkungsvoller.

1.Konkret Erkundigungen einholen, wie das Kontrollverfahren im eigenen Bundesland geregelt ist und praktisch umgesetzt wird.( z.B. durch Ländergruppen der Selbsthilfe)

2. Dazu einen Landtagsabgeordneten gewinnen, welcher eine konkrete Anfrage an den Landtag stellt.

3. Daraus evtl. Petitionen an den Landtag ableiten und bei akutem Handlungsbedarf (Verbesserungsbedarf) evtl. an die Öffentlichkeit gehen.

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Nutzer2931373 | Fri Oct 05 14:20:25 CEST 2018 - Fri Oct 05 14:20:25 CEST 2018

Ein vom Bottroper SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 9 - 3000 - 063/17) zeigt:


  • Die Gesetzgebungskompetenz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (und danach richtet sich die Überwachung von Apotheken) liegt beim Bund und
  • eine bundesweite Verschärfung der Überwachungsvorschriften durch Änderungen im Arzneimittelgesetz (§ 64 Abs. 3 AMG) ist rechtlich möglich.


In dem Gutachten heißt es:
"Eine Erweiterung der Überwachungsvorschriften könnte an unterschiedlichen Punkten ansetzen. So könnte etwa eine Präzisierung der Formulierung 'in angemessenen Zeitabständen und in angemessenem Umfang' dahingehend erfolgen, dass Mindestanforderungen für die Häufigkeit der Inspektionen festgelegt werden und der Umfang der Inspektionen (Personalkontrollen, Überprüfung der Herstellung von Infusionsarzneimitteln) genauer definiert wird. Des Weiteren könnte die Formulierung 'erforderlichenfalls auch unangemeldet' durch eine Formulierung ersetzt werden, die unangemeldete Inspektionen zwingend vorschreibt. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG."

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