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Petition 84305

Unterhaltsrecht

Keine Einbeziehung des Nachteilsausgleichs als Einkommen beim Elternunterhalt vom 27.09.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Nachteilsausgleich des Gesetzgebers z. B. aus der Schwerbehinderung (Erblindungsgeld) nicht mehr als Einkommen beim Elternunterhalt einzubeziehen.

Begründung

Der Bundestag möge beschließen, dass die Steuervorteile der Schwerbehinderung, Erblindungsgeld usw. von den Bezirken nicht mehr als Einkommen angerechnet werden darf; und zwar verbindlich in allen Bezirken/Sozialämtern im Bundesgebiet.
Hierbei handelt es sich um einen Nachteilausgleich des Gesetzgebers. Der Bezirk betrachtet es als zusätzliches Einkommen. Absolut nicht nachvollziehbar, auch die Gleichstellung mit Gesunden.
Der Nachteilausgleich soll Nachteile aus der Schwerbehinderung abmildern. Das gleiche gilt sinngemäß auch für andere Behörden. Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber auf der einen Seite gibt und auf der anderen wieder wegnimmt. In dieser Petition wäre gleichfalls zu überprüfen und gleichlautent zu regeln, dass alle Steuervorteile (z.B. Ausgaben für die Gesundheit, die ohnehin nur über der zumutbaren Belastung sich steuerlich auswirken) ebenfalls nicht als Einkommen in die Berechnung des Elternunterhalts und bei anderen Gelegenheiten mit einbezogen werden.
Dieser Antrag wird unabhängig gestellt von einer möglichen Gesetzesverabschiedung zum Elternunterhalt, der erst greifen soll bei einem Einkommen ab 100T€.

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