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Petition 84504

Hilfsmittel/Heilmittel

Aufnahme von E-Bikes in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) vom 04.10.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass E-Bikes in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
aufgenommen werden.

Begründung

E-Bikes eignen sich z. B. für Behinderte, welche weite Wege sonst nur mit einem Rollstuhl überwinden können. Wenn man länger im Rollstuhl sitzt, bilden sich die Muskeln zurück und der Behinderte kommt nicht mehr aus dem Rollstuhl, muss somit sein Leben lang darin sitzen. Mit einem E-Bike kann er längere Strecken bewältigen und baut seine Muskeln auf, statt ab. Des Weiteren hat er die Gewissheit, auch wieder zurück zu kommen.
Anzuwenden bei: z. B. Gehbehinderung, PAVK, Restless-Legs-Syndrom, MS, KHK, Kennedy-Syndrom und viele mehr.
So können stärkere Behinderungen verhindert werden, Rollstuhl-Mieten und Medikamente gespart werden.

Die Nutzung erfolgt,
um einer drohenden Behinderung vorzubeugen,
den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder
eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen.

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