Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 84560

Strahlenschutz

Verbot von Computertomografie-Untersuchungen vom 07.10.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Computertomografie / Computertomographie zu verbieten und für damit Untersuchte bzw. deren Nachkommen Schadensersatzregeln zu erarbeiten.

Begründung

Im Gesundheitswesen findet die Computertomografie (CT) Anwendung. Beobachtet wurde, dass entgegen gesetzlicher Bestimmungen Röntgenassistentinnen und deren Kolleginnen Patienten ohne Hinzuziehung eines Röntgenarztes scheinbar aus "Profitinteressen" zu Computertomografien des Schädels intensiv "beschwatzen" und weder Patienten noch deren Betreuer aufgeklärt und ordnungsgemäß um Erlaubnis gefragt werden. Die CT stellt offensichtlich eine "gefährliche Körperverletzung" dar. Es gibt das weniger schädliche einfache Röntgen sowie die Magnetresonanztomographie und Ultraschalluntersuchungen.

Ich musste feststellen, dass von Seiten des Gesundheitswesens und der Justiz einschließlich der Generalstaatsanwaltschaft sogar vielfache Computertomografien des Hirnschädels verteidigt werden. Da es nicht zugemutet werden kann, dass Menschen wegen Interessen "Herrschender Krankheit und Tod" hinnehmen müssen und wer sich dagegen wehrt, neben Gesundheitsschäden auch noch die Kosten einer üblicherweise vergeblichen Rechtsverfolgung tragen muss, muss die Petition eingereicht werden.

Nach einem Urteil des BGH stellt ein um 100-faches herkömmliches Röntgen über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren eine gefährliche strafbare Körperverletzung dar. Als das Urteil erging, gab es noch keine Computertomografie. Mit der neuartigen Computertomografie bekommt man schon bei einmaliger Anwendung eine Strahlendosis verabreicht, die entspricht der 100- bis 500- bzw. bis 1000 fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens

Diesem Treiben muss Einhalt geboten werden und Geschädigte bzw. im Todesfall müssten deren Erben Entschädigungen erhalten, z. B. von den Anwendern der Computertomografien sowie von Herstellern der Geräte und vom Staat, soweit seine Organe für die Zulassung der CT-Geräte bzw. der CT-Untersuchungen zuständig sind. Es wird gebeten, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben