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Petition 84783

Zulassung zum Straßenverkehr

Straßenverkehrs-Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge (PLEV) sowie deren rechtliche Einstufung wie Elektrofahrräder (Pedelecs) vom 13.10.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Elektrokleinstfahrzeuge (PLEV) für den Straßenverkehr zugelassen und rechtlich wie Elektrofahrräder (Pedelecs) eingestuft werden.

Begründung

In vielen deutschen Städten ist die Luft so schlecht wie nie und viele verkehrspolitische Fragen sind ungelöst. Elektrokleinstfahrzeuge könnten als Brückentechnologie kurzfristig für Entlastung sorgen, da sie beispielsweise Distanzen zwischen Wohnort und öffentlichem Nahverkehr überbrücken, aber auch allgemein im innerstädtischen Verkehr eine emissionsarme Alternative darstellen.

Im Gegensatz zum E-Auto ist diese Technologie bereits heute zu überschaubaren Preisen verfügbar.

Leider konnte sich diese Fahrzeugklasse bisher dennoch nicht durchsetzen. Die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist in der Regel nicht erlaubt, da es keine Regelung für den Betrieb der PLEV im Straßenverkehr gibt.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer entsprechenden Verordnung, die jedoch wenig zielführend ist. Demnach müssen die Fahrzeuge über eine Lenkstange verfügen, was dazu führt, dass ganze Fahrzeugkategorien ausgeschlossen werden würden (z. B. E-Skateboards, Segways mit Knielenker, Hoverboards und Monowheels). Gerade dies sind jedoch die Fahrzeuge, die sich zunehmend im Stadtbild deutscher Städte finden. Außerdem sieht der Entwurf die Begrenzung auf 20 km/h vor, fordert jedoch gleichzeitig eine Betriebserlaubnis, Kennzeichnung und das Vorhandensein eines Führerscheins (Stand 13.10.18).

Ich fordere daher den Bundestag auf, den Entwurf der Bundesregierung kritisch zu prüfen und PLEV rechtlich Elektrofahrrädern (Pedelecs) gleichzustellen. Deutschland kann es sich nicht leisten, auch in diesem Bereich der E-Mobilität durch eine Überregulierung den Anschluss zu verlieren.

Im Details bedeutet dies:

- Begrenzung auf 25 km/h (anstatt geplant 20 km/h)
- Führerschein- und Zulassungsfreiheit wie beim Pedelec
- Zuständigkeit der privaten Haftpflichtversicherung
- Nutzung von Radwegen
- Verzicht auf Lenkerpflicht, da bauartbedingt teilweise nicht erforderlich

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