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Petition 85076

Zivilprozessordnung

Durchführung von Güteverhandlungen nur bei Zustimmung durch die Beteiligten vom 18.10.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Güteverhandlungen nur bei Zustimmung durch die Beteiligten durchgeführt werden können.

Begründung

Da eine Güteverhandlung eine Konsenslösung herbeiführen soll, ist bereits nicht im Ansatz erkennbar, warum sie dennoch gegen den Willen von Beteiligten durchgeführt werden können soll. Es ist aber herrschende Meinung, dass die zwangsweise Verweisung an einen Güterichter möglich ist. Die Güteverhandlung ist zudem die Grundlage für weitere Eingriffe in die Freiheit des Bürgers, gegen die dieser keine effektive Gegenwehr hat. So soll nach § 278 Abs. 4 ZPO das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden.
Verhandlungen vor dem Güterichter werden vertraulich durchgeführt und widersprechen damit dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren. Der Bürger soll nicht gezwungen sein, an Geheimverhandlungen teilnehmen zu müssen.
Streitbeilegungen auf Konsensbasis wie Vergleich oder Anerkenntnis bleiben durch die Abschaffung des Gütezwangs nicht ausgeschlossen.

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