Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den von der Bundesregierung am 26.09.2018 eingebrachten Entwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) abzulehnen und an das zuständige Fachministerium zurück zu verweisen.
Begründung
Im Kabinettsentwurf des TSVG wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, deren Qualifikation erst noch durch den G-BA definiert werden soll, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden.
Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Kabinettsentwurf nicht erwähnt, werden vermutlich aber auch noch in das Gesetzesvorhaben eingeschlossen.
7 Gründe zur Streichung des im Gesetz vorgesehenen Entwurfs zum § 92 Abs. 6a:
1. Dieses Gesetzesvorhaben diskriminiert im Entwurf zum § 92 eine ganze Patientengruppe. Den psychisch kranken Patientinnen und Patienten wird damit aufgebürdet, oftmals enorme, hoch schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben.
2. Psychisch Kranken wird ein Hürdenlauf zugemutet, der sie unnötig belastet und gegenüber anderen Patientengruppen benachteiligt. Es entsteht ein neues Nadelöhr vor der eigentlichen Behandlung.
3. Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 sind neue Strukturen eingeführt worden, deren Auswirkungen zunächst erfasst und evaluiert werden müssten, bevor über neue Eingriffe entschieden werden kann.
4. Der Entwurf zum § 92 diskriminiert darüber hinaus auch die psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Fachkunde und Zulassung alle über die Qualifikation zur Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung verfügen.
5. In einer Studie einer Krankenkasse wurde nachgewiesen, dass Psychotherapeuten korrekte Behandlungsindikationen stellen.
6. Mehrere unabhängige Versorgungsstudien belegen, dass in Deutschland mit gutem Erfolg und zur hohen Zufriedenheit der Patienten behandelt wird und die Behandelten zuvor nachweislich erheblich psychisch belastet waren.
7. Das geplante Vorgehen bindet völlig unnötig die Ressourcen von Ärzten und Psychotherapeuten, die damit der eigentlichen psychotherapeutischen Behandlung entzogen werden.
Die beabsichtigte Neuregelung kann nur als der ungerechtfertigte Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden. Bei noch unzureichender Bedarfsdeckung soll offensichtlich die Versorgung durch Priorisierung und Behandlungseinschränkungen ‚fürsorglich eingehegt‘ werden. Das wäre ein folgenschwerer Eingriff in die Versorgungsstruktur psychisch kranker Menschen.
Wir fordern die Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aller Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zusatz zum § 92 (6a) im TSVG ersatzlos gestrichen wird
statt einseitige finanzielle Interessen von Partialgruppen (z.B. Krankenkassenverband) zu glauben
oder Verzerrungen und Polemisierung fachfremder Interessen bzw. Guppen (z.B. Hr. Lütz)
oder fakes und Mythen öffentlich verbreiteter Unkenntnis
oder einfach die Unkenntnis über den Betrachtungsgegenstand
die sich alle als Grundlogik etwa des TSVG wiederfinden? Was sagt das denn über die Kompetenz heutiger Entscheidungsträger?
Würde dies nicht die öffentliche Politikverdrossenheit wieder in eine konstruktivere Richtung lenken können?
Darf man zumindest wünschen, daß die deutsche Politik sich an Fakten, Sachkunde und Logik orientiert?
Nutzer2933217 | 13.12.2018 - 20:16
O-Ton Manfred Lütz:"Denn jede gute Psychotherapie ist bloß eine im besten Sinne manipulative künstliche Beziehung auf Zeit für Geld. Seriöse Psychotherapie kann und darf in Wahrheit viel weniger als echte Seelsorge, die nach Martin Buber dem Du des anderen auf Augenhöhe wirklich begegnet, ihm nahekommt und diesen anderen Menschen wirklich tief berührt. Doch solche echte Seelsorge ist Mangelware."
Jetzt wird mir langsam schlecht. Sein Bild von der Beziehung in der Psychotherapie lässt ja nicht nur auf komplett fehlendes Wissen und Verständnis schließen, sondern auf eine Art Psychophobie analog zur z. B. Homophobie. Falls es stimmt, dass er Politberater für Fragen bzgl. der Psychotherapie ist, wäre das so, als ob der Pabst Pro-Familia beraten würde....... Oh mein Gott, wie konnte das nur passieren?
Nutzer2933217 | 13.12.2018 - 19:11
Ich habe vor einiger Zeit ein Interview mit Herrn Lütz gelesen, in dem er sich darüber aufgeregt hat, dass Psychotherapeuten Menschen aufnehmen, die praktisch keine krankheitswertige Störung hätten und die wirklich Erkrankten keinen Therapieplatz erhielten.
Gerade war ein Schaubild in den Nachrichten, in denen dieses Gutachterverfahren dargestellt wurde. Es wird demnach in leicht oder gar nicht =keine Therapie oder schwer=Therapie. Wenn das wirklich die Kategorien sein sollten, wäre es noch absurder. Er spricht jedes Mal von schwerer Depression und Schizophrenie. Beides Indikationen für andere Maßnahmen, nicht in erster Linie für ambulante Therapie. Angsterkrankungen, Anpassungsstörungen, mittelgradige Depressionen und andere Störungen, die eine Indikation darstellen, sind ja eher mittel - schwere Störungen. Werden die dann bei "leicht" einsortiert? Dann muß man davon ausgehen, dass er die kassenzulgelassene Psychotherapie de facto abschaffen will.
Nutzer2944775 | 13.12.2018 - 14:35
Insbesondere die Rolle des Hr. Lütz, der als Chefarzt, Kaberettist und neuerdings offenbar auch als "Politberater" seine Kreise zieht und schon lange durch ausgesprochen polemische und wenig differenzierte Stellungnahmen zu Psychotherapie auffällt, sollte bei der geplanten Lotsenregelung unter die Lupe genommen werden. Seine Polemiken finden sich nämlich fast wortgleich in den Ausführungen des Gesundheitsministers.
Nutzer2944775 | 13.12.2018 - 14:35
Insbesondere die Rolle des Hr. Lütz, der als Chefarzt, Kaberettist und neuerdings offenbar auch als "Politberater" seine Kreise zieht und schon lange durch ausgesprochen polemische und wenig differenzierte Stellungnahmen zu Psychotherapie auffällt, sollte bei der geplanten Lotsenregelung unter die Lupe genommen werden. Seine Polemiken finden sich nämlich fast wortgleich in den Ausführungen des Gesundheitsministers.