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Diskussion zur Petition 85363

Heilberufe

Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018

Diskussionszweig: Behandlungsverantwortung und Überprüfung der Passung zwischen Patient/in und Therapeut/in können nicht delegiert werden

PerPet | 13.12.2018 - 23:26

Behandlungsverantwortung und Überprüfung der Passung zwischen Patient/in und Therapeut/in können nicht delegiert werden

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Folgende Argumente finden sich in einer aktuellen Stellungnahme zum TSVG-Entwurf:

"Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten erhalten (...)

• Der Erstzugang der Patienten zum Psychotherapeuten muss unbedingt erhalten blei­ben, damit auch die Patienten, die nur bei absoluter Vertraulichkeit eine Psycho­thera­pie wa­gen, künftig weiter erforderliche Behandlungen in Anspruch nehmen.

• Die intendierte, einer Psychotherapie vorgeschaltete Behandlungssteuerung durch ent­spre­chend zuständige Vertragsärzte und Psychotherapeuten soll einen schnel­le­ren, leich­teren und zielführenderen Zugang zum Therapeuten ermög­li­chen.

Wir befürchten indessen lei­der eine Erschwernis, denn die klinische Erfahrung vieler The­ra­peuten zeigt, dass der Wunsch und die Fähigkeit der Patienten sich anzu­ver­trau­en mit der Anzahl ent­spre­chender Vorkontakte und inadäquater Vorbehandlungen eher ab­nimmt. Zudem bedarf es dann längerer zu­sätzlicher Bearbeitung, bevor die Patienten sich wieder mit ihrem Leid dem Behandler anvertrauen.

• Auch bei vorgeschalteter Behandlungssteuerung bleibt die Differen­tial­indi­ka­tion für die Ge­eig­net­heit eines spezifischen Behandlungsverfahrens bei einem spezifi­schen Pa­ti­en­ten letztlich weiter in der Verantwortung seines jeweiligen Therapeuten, sie kann nicht dele­giert werden, ebenso wenig die Überprüfung der Passung zwischen dem jeweiligen Pa­tien­ten und seinem Therapeuten."

(Quelle: openpr.de/news/1030588)
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