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Diskussion zur Petition 85363

Heilberufe

Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018

Diskussionszweig: Verhinderung von Psychotherapien im Kostenerstattungsverfahren

Nutzer3072636 | 14.12.2018 - 00:21

Verhinderung von Psychotherapien im Kostenerstattungsverfahren

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Was in diesem Zusammenhang bislang kaum erwähnt wurde ist Folgendes: Jahrelang gab es neben er Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen, welche die Gelder der gesetzlichen Krankenkassen nach einem Einheitlichen Bewertungsmaßstab in Abhängigkeit von Diagnosen und Interventionen verteilen, die Möglichkeit, bei Systemversagen (nämlich dann, wenn ein Patient keinen Therapieplatz finden konnte) eine Psychotherapeutin im Kostenerstattungsverfahren zu suchen. Die Kosten hierfür wurden nicht über die KV, sondern über das Eigenbudget der jeweiligen Krankenkassen finanziert. Voraussetzung hierfür waren der Nachweis einer Dringlichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und die Dokumentation von mindestens fünf Therapieabsagen durch KV-zugelassene Therapeuten. Bei letzteren handelt es sich um Therapeuten, welche aufgrund ihrer Platzierung auf der Warteliste, aufgrund ihres Approbationsalters und aufgrund der erfolgten finanziellen Investition in einen KV-Sitz (ein KV-Sitz in Berlin kostet ca. 60000 Euro) eine Kassenzulassung erworben haben, ansonsten aber über die gleiche Qualifikation wie die Therapeutinnen im Kostenerstattungsverfahren verfügen. Lange Zeit bestanden beide Behandlungs- und Finanzierungsmöglichkeiten nebeneinander, wobei die erste Anlaufstelle die KV-zugelassenen Therapeutinnen waren, während die Therapeuten im Kostenerstattungsverfahren erst dann kontaktiert wurden, wenn die Betroffenen auf regulärem Wege keinen Therapieplatz bekamen. Die Möglichkeit der therapeutischen Behandlung im Kostenerstattungsverfahren wurde mit der seit 2017 bestehenden Sprechstundenregelung zunehmend ausgehebelt. Patienten müssen aktuell, um eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren durchführen zu können, Sprechstundennachweise und Nachweise für erfolgte probatorische Sitzungen erbringen, was aber aufgrund der hohen Wartezeiten teilweise unmöglich ist. Die Überlegung, vor Beginn einer Psychotherapie externe Begutachter (wer soll das machen?) zwischenzuschalten, wird diese sich zuspitzende Situation mit ausgeprägten Versorgungsengpässen nicht ändern. Es dürfte einleuchten, dass im Gegenteil ein weiterer Behandlungsstau durch derartige Maßnahmen erfolgen wird, welcher die Therapiemotivation und die Bereitschaft der Patienten, sich behandeln zu lassen, herabsenkt. Was nun geplant ist, reduziert den Zugang von Menschen zur psychotherapeutischen Versorgung, verlängert die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz und begünstigt Chronifizierungen und Rezidive. Ich selbst arbeite übrigens nicht (!) im Kostenerstattungsverfahren...
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