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Petition 85384

Pflegeversicherung

Durchführung einer Besprechung zur Pflegegrad-Einstufung bei häuslicher Pflege durch Angehörige im Anschluss an eine Begutachtung vom 26.10.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine Besprechung zur Einstufung des Pflegegrades bei der häuslichen Pflege durch Angehörige im Anschluss an die Begutachtung durchzuführen.

Begründung

Pflegebedürftige und deren Angehörige sind keinen Profis im Umgang mit dem MDK und dessen Gutachter. Oftmals werden Einschränkungen vergessen, nicht aufgenommen, Zeitaufwand nicht abgefragt oder es schleichen sich Flüchtigkeitsfehler beim Eintrag ein (auch die Gutachter sind nur Menschen).

Die Pflegebedürftigen erhalten das Ergebnis zur Einstufung aber erst mit der Entscheidung der Pflegekasse und können nicht sofort nach der Begutachtung korrigierend eingreifen, um eine fehlerhafte Einstufung zu vermeiden.

Die Pflegekassen müssen zwar innerhalb von 25 Werktagen zum Erstantrag eine Entscheidung zur Einstufung in den Pflegegrad getroffen haben, aufgrund der o. g. Gründen weicht diese Entscheidung aber oftmals von der Meinung der Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen ab.
Somit müssen Pflegebedürftigen und Angehörigen zeit- und kraftraubende, belastende Widerspruchsverfahren einleiten.

Die 25-Tage-Frist zur Entscheidung beim Erstantrag erscheint daher nur noch als ein Placebo.

Die Bearbeitung der Widersprüche kann Monate, ggf. mit Klage vor dem Sozialgericht noch wesentlich länger dauern.

In dieser Zeit ist der zu Pflegende entweder unterversorgt oder finanziell massiv belastet.
Die pflegenden Angehörigen entsprechend überlastet.

Dieses könnte in vielen Fällen vermieden werden, wenn im Anschluss an die Begutachtung die Punkte noch einmal mit dem zu Pflegenden und/oder den pflegenden Angehörigen besprochen werden.

Das Pflegegesetz und Pflegegeld sollten ursprünglich die Pflegebedürftigen und pflegende Angehörige entlasten und die 25-Tage-Frist eine schnelle Entscheidung herbeiführen.

Zeitaufwendige Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren konterkarieren diese Vorgaben.

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