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Petition 85509

Telemediengesetz (TMG) / Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Offenlegungspflicht bzgl. einer maschinell verarbeitbaren Liste aller indexierten Domains (bei großen Suchmaschinenbetreibern) vom 31.10.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge eine Offenlegungspflicht - bzgl. einer maschinell verarbeitbaren Liste aller indexierten Domains - bei großen Suchmaschinenbetreibern beschließen.

Begründung

Es wird stetig eine sich entwickelnde Monopolstellung bei den großen Suchmaschinenbetreibern kritisiert, jedoch erfolgen keine sinnvollen Lösungsansätze durch den Gesetzgeber.

Ein Hauptproblem für neue Suchmaschinen dürfte das Problem sein, dass sich niemand bei ihnen einträgt. Es würde daher sehr lange dauern, bis eine neue Suchmaschine eine ausreichend große Zahl an Seiten indexiert hat. Ohne einen ausreichend großen Index würde niemand diese neue Suchmaschine nutzen.

Eine einfache Lösung wäre es ein Gesetz zu schaffen, dass die großen Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet, alle indexierten Domains in einer Liste zum Download bereitzustellen. Die Liste muss so beschaffen sein, dass sie auch tatsächlich maschinell verarbeitet werden kann. Dies ist ganz simpel möglich z. B. in dem die unterschiedlichen Domains einfach untereinander aufgelistet werden:

www.example.com
www.example.com
www.example.com

Eine solche Liste könnten dann neue Suchmaschinenbetreiber nutzen um damit ihre Crawler (die kleinen Roboter die das Internet nach Inhalten durchforsten) anzuweisen, eben diese Domains nach Inhalten zu durchsuchen und zu indexieren.

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