Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.
Begründung
Der Pakt ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.
Die Bundesregierung soll stattdessen den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung unterstützen, dass nämlich kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.
Zwar wird in dem Dokument zum globalen Migrationspakt einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, andererseits wird mehr als 50-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt. Wenn aber der Eindruck der Verbindlichkeit erweckt wird, fördert man eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen und befeuert damit die Migration an sich.
Besonders kritisch ist, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatliche Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was wohl bedeuten würde, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten. Damit würde der Handlungsspielraum der Bundesländer in der Asyl- und Migrationspolitik, die zum Teil vorrangig Sachleistungen für Migranten vorsehen, noch weiter eingeschränkt.
Die Zahl der Online-Mitzeichner repräsentiert alle gültigen Mitzeichnungen zu einer Petition, welche über das Portal getätigt wurden. Als gültig werden Mitzeichnungen gewertet, die vollständig abgeschlossen und vom Zeichner nicht zurückgezogen wurden.
Zwischenzeitlich registrierte Schwankungen bei der im Portal angezeigten Zahl der Online Mitzeichner waren auf Serverprobleme im Zusammenhang mit temporär erhöhten Lastzuständen zurückzuführen. Hierbei handelte es sich um ein reines Anzeigeproblem, die Zahl der tatsächlichen Mitzeichnungen und der Zählmechanismus für die Mitzeichnungen war davon unberührt.
Warum ist die Nr. in der sog. Mitzeichnungsliste nicht identisch mit der angezeigten Anzahl der Online-Mitzeichnungen?
In der Mitzeichnungsliste werden, sichtbar nur für angemeldete Nutzer, alle gültigen Mitzeichnungen mit Namen oder Mitzeichnungs-ID aufgelistet.
Jeder dieser Einträge verfügt zudem über eine sog. Mitzeichnungsnummer (erste Spalte der Mitzeichnungsliste).
Bei der Mitzeichnungsnummer handelt es sich NICHT um die Zahl der gültigen Mitzeichnungen sondern lediglich um die Anzahl der jemals angestoßenen Mitzeichnungsvorgänge, unabhängig davon, ob diese vollständig abgeschlossen (z.B. durch erforderliches Opt-In) wurden oder die Mitzeichnung vom Zeichner wieder zurückgezogen wurde.
Da in der Liste jedoch nur gültige Mitzeichnungen eingetragen werden, ist die Mitzeichnungsnummer nicht zwingend fortlaufend und kann Lücken zwischen zwei aufeinanderfolgenden Werten aufweisen.
Differenzen zwischen der Anzahl der gültigen Mitzeichnungen und der Höhe der Mitzeichnungsnummer sind somit normal. Die Größe der Differenz kann während der Mitzeichnungsfrist einer Petition schwanken.
Beispiel:
Angenommene gültige Mitzeichnungen: 1000
Angenommene letzte Mitzeichnungsnummer in der Mitzeichnungsliste: 1300
Daraus folgt, dass 1300 Mitzeichnungsvorgänge angestoßen wurden aber 300 Nutzer ihren Mitzeichnungsprozess noch nicht abgeschlossen haben, z. B. weil sie die Opt-In Mail nicht bestätigt oder ihre Mitzeichnung wieder zurückgezogen haben.
Wie kann ich die eigene Mitzeichnung überprüfen?
Eine Überprüfung, ob die eigene Mitzeichnung erfolgreich war, lässt sich auf zwei Arten vornehmen. Entweder es wird in der Mitzeichnungsliste nach dem entsprechenden Eintrag gesucht oder man ruft unter „mein Profil“ den Menüpunkt „Mitzeichnungen“ auf. Beide Aktionen erfordern eine vorherige Anmeldung am System.
Eine erfolgreiche Mitzeichnung wird aufgrund der dargestellten Überprüfungsmöglichkeiten NICHT zusätzlich durch eine Bestätigungs-E-Mail quittiert.
Wie verfahre ich bei der Anmeldung mit der sog. Opt-In E-Mail?
Wurde im Zuge der Mitzeichnung einer Petition ein neues Nutzerkonto registriert, so wird zur Aktivierung des Nutzerkontos und der Bestätigung der Mitzeichnung eine sog. Opt-In E-Mail verschickt. Diese enthält einen Link bzw. URL, welcher zwingend aufgerufen werden muss, damit das Konto aktiv und die Mitzeichnung gültig wird.
Die E-Mail kann erneut angefordert werden, indem man das Anmeldeformular aufruft und dann im Hinweistext „Keine Mail bekommen?“ auf der rechten Seite den entsprechenden Link anklickt.
Alternativ wird der Link zur erneuten Anforderung der Opt-In E-Mail angezeigt, wenn man versucht, sich mit einem noch nicht aktivierten Konto am System anzumelden.
Ist die erneute Anforderung einer Bestätigungs-E-Mail nicht möglich, so wurde entweder noch kein Konto angelegt oder es fand bereits ein Aufruf des Bestätigungslinks statt. In beiden Fällen erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung.
Mitzeichnungen, die mit einem bereits vorhandenen Nutzerkonto durchgeführt werden, werden sofort berücksichtigt und es ist kein Opt-In Vorgang notwendig (demzufolge wird auch keine Opt-In Mail versendet).