Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge eine Erbschaftssteuer-Reform beschließen.
Die Erbschaftssteuer für kinderlose Paare oder kinderlose Alleinlebende sollte auf 95 bis 99 Prozent angehoben werden.
Es erbt in einem solchen Fall meistens eine Erbengemeinschaft.
Begründung
Es gibt immer mehr kinderlose Personen, egal ob als Paar oder alleine in der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Personen haben leider keinen aktiven Beitrag für die Zukunft des Landes getragen.
Ein aktiver Beitrag, auch bei kinderlosen Paaren, sich an der Zukunft der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen wären z. B. Adoptiv-Kinder oder auch Pflege-Kinder.
Somit würden die Werte, Regeln und Gebräuche durch diese Personen weiter gegeben werden.
Jedes Adoptiv-Kind (bis 13 Jahren, 5 Jahre bis zur Volljährigkeit) ist wie ein leibliches Kind zu rechnen, ein Pflege-Kind ab 5 Jahre Betreuung gilt wie 50 % eines leiblichen Kindes.
Bei einem Kind sollte 50 % Erbschaftssteuer erhoben werden.
Bei zwei Kindern nur noch 10-20 % Erbschaftssteuer.
Ab 3 Kindern oder mehr nur noch 1 bis 5 % Erbschaftssteuer.