Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fahrtkosten zu ambulanten Behandlung oder ins Krankenhaus von den Krankenkassen übernommen werden, wenn eine Teilnahme am Straßenverkehr, vor oder nach der Behandlung, untersagt ist und keine andere Möglichkeit vorhanden ist, die Wegstecke zurzückzulegen.
Begründung
Die Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten nur unter bestimmten Bedingungen. So werden die Fahrtkosten, z.B. nicht übernommen, wenn bei einer Untersuchung Medikamente gegeben werden, bei denen die Teilnahme am Straßenverkehr nicht erlaubt ist.