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Petition 86126

Straßenverkehrs-Ordnung

Erlaubnis der Radwegnutzung außerhalb geschlossener Ortschaften durch S-Pedelecs vom 13.11.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass S-Pedelecs (45 km/h) außerhalb geschlossener Ortschaften auch die Radwege benutzen dürfen. Hier sollte aber eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten.

Begründung

Um festgeschriebene Klimaziele zu erreichen, müssen alle etwas tun. Um Pendlern von weiteren Arbeitswegen Alternativen zu dem Auto attraktiv zu machen, sollten umweltfreundliche bzw. deutlich weniger umweltbelastende Verkehrsmittel unterstützt werden. Für Strecken > 20 km kommt meistens ein normales 25 km/h Pedelec oder ein herkömmliches Fahrrad nicht mehr in Frage.
Mit einem S-Pedelec ist man aber verpflichtet, die normale Fahrbahn mit dem Auto- und LKW-Verkehr zu teilen, was zeitweise für den Zweiradfahrer sehr gefährlich ist. Auch dürfen z. B. keine Wälder, Parks oder Fahrradwege an Flüssen (Deiche) befahren werden. Dieses macht das Umsteigen unattraktiv oder wer die Regeln ignoriert auch illegal.
Um andere Fahrradfahrer aber nicht zu gefährden, sollte auf den Fahrradwegen aber eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten. Somit kann der schnelle S-Pedelec-Fahrer selbst entscheiden, ob er Fahrbahn oder Radweg benutzt.

Es ist einfach deutlich umweltschonender, wenn der Pendler mit dem Pedelec (ca. 25 kg) pendelt, als mit dem herkömmlichen Kfz (ca. 1300 kg).
Des weiteren sind körperlich aktive Menschen nachweislich gesünder, es kommt also der Allgemeinheit durch das Gesundheitswesen zu Gute. Auch verbrauchen 2-Räder viel weniger öffentliche Fläche und haben deutlich weniger Lärm-Emission.

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