Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abfindungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten vorausgegangenen Gehalt/Lohn steuer- und abgabenfrei bleiben.
Begründung
Der Arbeitnehmer hat möglicherweise gerichtlich die Höhe der Abfindung für seine bisherigen Leistungen erstritten. Die Abfindung solle die Zeit der vorübergehenden Arbeitslosigkeit finanziell überbrückbar machen. Der Staat maßt sich aber an, sich prozentual an der Abfindung zu bedienen und den Arbeitnehmer früher in die Abhängigkeit des Staates zu drängen. Die prozentuale Bedienung des Staates lässt sich zwar steuerlich teilweise zurückholen, aber nur, wenn der ehemalige Arbeitnehmer auch eine zu versteuernde Arbeit findet. Die Abfindung solle nicht mit jeglicher Art von Sozialleistungen verrechnet werden.
"Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die einem Arbeitnehmer zur Beendigung der Tätigkeit gezahlt wird. Damit wird der Arbeitnehmer für den Arbeitsplatzverlust und vor allem für den zukünftigen Verdienstausfall entschädigt.
Ein gesetzlicher Anspruch auf die Abfindung besteht nicht. Somit ist auch die Höhe einer möglichen Zahlung nicht konkret geregelt. Im Allgemeinen gilt ein halbes Monatsgehalt pro Arbeitsjahr im Unternehmen als angemessen."
Ein weiterer Absatz von dieser Seite erklärt die Versteuerung der Abfindung:
"Die Abfindung ist nicht steuerfrei. Seit 2006 muss die Zahlung komplett versteuert werden, sie gilt als außerordentliche Einkünfte (§34 EStG). Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) musst du darauf aber nicht zahlen.
Durch die Progression erhöht sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen. Das kann sich besonders bei einer hohen Abfindung negativ auswirken. Dein Steuersatz stiege dann stark an und du musst mehr Steuer zahlen."
Zusammengefasst wird deutlich, dass es sich um keine "normalen Einkünfte" handelt, diese nicht den Sozialversicherungen unterliegen und übermäßig stark versteuert werden.
Geld, was der unverschuldet, arbeitslos gewordene sehr gut selbst für seine Lebensexistenz gebrauchen kann.