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Diskussion zur Petition 86226

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, und Eisenbahnen

Keine Versteigerung der 5G Frequenzen vom 15.11.2018

Diskussionszweig: 5G Netz erst nach erfolgter Versicherung gegen Strahlenschäden zulassen

Dietmar Ferger | 12.12.2018 - 12:24

5G Netz erst nach erfolgter Versicherung gegen Strahlenschäden zulassen

Anzahl der Antworten: 6

Unabhängige Foschungsergebnisse zeigen massive Einwirkung der 5G-Strahlung auf biologische Systeme, egal ob Menschen, Tiere oder Pflanzen.
Eine objektive und neutrale Technikfolgenabschätzung muss feststellen, wie gefählich die 5G Strahlung für biologische Systeme ist, und 5G Systeme dürfen nur dann installiert werden, wenn eine Versicherungshaftung für Strahlenschäden vorhanden ist.
Bur zeit weigert sich die Versicherungsiwrtschaft aus gutem Grund, Schäden von Gentechnik, Atomkraft und (Mobilfunk)Stahlung abzusichern!
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