Diskussion zur Petition 86226
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, und Eisenbahnen
Keine Versteigerung der 5G Frequenzen vom 15.11.2018
Diskussionszweig: 5G Netz erst nach erfolgter Versicherung gegen Strahlenschäden zulassen
Eine objektive und neutrale Technikfolgenabschätzung muss feststellen, wie gefählich die 5G Strahlung für biologische Systeme ist, und 5G Systeme dürfen nur dann installiert werden, wenn eine Versicherungshaftung für Strahlenschäden vorhanden ist.
Bur zeit weigert sich die Versicherungsiwrtschaft aus gutem Grund, Schäden von Gentechnik, Atomkraft und (Mobilfunk)Stahlung abzusichern!