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Diskussion zur Petition 86345

Arbeitszeit

Überarbeitung/Aufhebung des § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (Aushang und Arbeitszeitnachweise) vom 17.11.2018

Diskussionszweig: Gleitzeit ja - Vertrauensarbeitszeit nein Danke!

AndreasG80 | 14.12.2018 - 15:18

Gleitzeit ja - Vertrauensarbeitszeit nein Danke!

Anzahl der Antworten: 1

Natürlich wollen die Arbeitnehmer in Ihrem Beispiel keine Vertrauensarbeitszeit.

Dies bedeutet in den meisten Firmen nämlich schlicht unbezahlte Überstunden und da die Arbeitszeit nicht erfasst wird fällt die komplett unter den Tisch.

Wenn es wirklich um Flexibilität geht kann der Arbeitgeber ganz einfach 40 Stunden Arbeitszeit / Woche frei planbar bei Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit vereinbaren. Fertig. Dafür benötigt niemand Vertrauensarbeitszeit.

Wenn die Arbeitnehmer aber ihre Arbeitszeit erfasst haben wollen weil sie ansonsten unbezahlte Überstunden befürchten ist dies ihr gutes Recht.
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