Diskussion zur Petition 88243
Arbeitslosengeld II
Anpassung des Heizkostenspiegels bundesweit rückwirkend für die Heizperiode 2018/19 an die gestiegenen Energiepreise vom 05.12.2018
Diskussionszweig: Da muss mehr kommen
Auf welche Quellen stützen Sie bitte diese Aussage? Ich kann dazu nichts finden.
Meine Kenntnis ist, dass sich der Heizkostenzuschuss am Heizspiegel orientiert, der jedes Jahr angepasst wird. Zudem wird der Zuschuss nur übernommen, soweit die Wohnungsgröße angemessen ist.
Ich sehe im Moment nicht, wo Anpassungsbedarf bestehen sollte, daher zumindest zunächst keine Mitzeichnung.