Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen.
Begründung
Hunderte unterzeichnende Wissenschaftler und Ärzte aus dutzenden Ländern warnen vor einem flächendeckenden 5G-Mobilfunkstandard. Zahlreiche kürzlich erschienene wissenschaftliche Publikationen, die den aktuellen Forschungsstand dokumentieren zeigen, dass hochfrequente elektromagnetische Felder (HF-EMF) lebende Organismen weit unterhalb der meisten international und national geltenden Grenzwerte schädigen. Es ist erwiesen, dass HF-EMF für Menschen, Tiere und Pflanzen schädlich sind, so auch die Exposition von elektromagnetischen Feldern, die bereits für die Telekommunikation genutzt werden (GSM, UMTS, LTE, WLAN).
Bei dem neuen 5G-Standard werden Millimeterwellen bis zu 200 GHz genutzt. Diese Strahlung wird von der menschlichen Haut absorbiert oder von Pflanzenblättern aufgenommen. Der 5G-Mobilfunkstandard wird nicht zuletzt mit der dafür erforderlichen Antennendichte, die Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich in einem unvorstellbaren Ausmaß erhöhen.
Die zu befürchtenden Wirkungen umfassen ein erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitlicher freier Radikale, unkalkulierbare genetische Veränderungen, Änderungen der Strukturen und Funktionen im Reproduktivsystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden. Die Risiken des globalen 5G-Standards reichen weit über die Menschheit hinaus, zumal sich auch Hinweise zu unerwünschten Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt erhärten und zunehmen.
Die nach dem aktuellen Forschungsstand erwiesenen, schädigenden Auswirkungen von HF-EMF-Strahlung und der akkumulierenden Wirkung des 5G-Mobilfunkstandards können irreversible, unermessliche menschliche Katastrophen nach sich ziehen, neben nicht mehr quantifizierbaren monetären Schäden. Das Leben und die Gesundheit der Menschen sind nicht verhandelbar.
Die Zahl der Online-Mitzeichner repräsentiert alle gültigen Mitzeichnungen zu einer Petition, welche über das Portal getätigt wurden. Als gültig werden Mitzeichnungen gewertet, die vollständig abgeschlossen und vom Zeichner nicht zurückgezogen wurden.
Zwischenzeitlich registrierte Schwankungen bei der im Portal angezeigten Zahl der Online Mitzeichner waren auf Serverprobleme im Zusammenhang mit temporär erhöhten Lastzuständen zurückzuführen. Hierbei handelte es sich um ein reines Anzeigeproblem, die Zahl der tatsächlichen Mitzeichnungen und der Zählmechanismus für die Mitzeichnungen war davon unberührt.
Warum ist die Nr. in der sog. Mitzeichnungsliste nicht identisch mit der angezeigten Anzahl der Online-Mitzeichnungen?
In der Mitzeichnungsliste werden, sichtbar nur für angemeldete Nutzer, alle gültigen Mitzeichnungen mit Namen oder Mitzeichnungs-ID aufgelistet.
Jeder dieser Einträge verfügt zudem über eine sog. Mitzeichnungsnummer (erste Spalte der Mitzeichnungsliste).
Bei der Mitzeichnungsnummer handelt es sich NICHT um die Zahl der gültigen Mitzeichnungen sondern lediglich um die Anzahl der jemals angestoßenen Mitzeichnungsvorgänge, unabhängig davon, ob diese vollständig abgeschlossen (z.B. durch erforderliches Opt-In) wurden oder die Mitzeichnung vom Zeichner wieder zurückgezogen wurde.
Da in der Liste jedoch nur gültige Mitzeichnungen eingetragen werden, ist die Mitzeichnungsnummer nicht zwingend fortlaufend und kann Lücken zwischen zwei aufeinanderfolgenden Werten aufweisen.
Differenzen zwischen der Anzahl der gültigen Mitzeichnungen und der Höhe der Mitzeichnungsnummer sind somit normal. Die Größe der Differenz kann während der Mitzeichnungsfrist einer Petition schwanken.
Beispiel:
Angenommene gültige Mitzeichnungen: 1000
Angenommene letzte Mitzeichnungsnummer in der Mitzeichnungsliste: 1300
Daraus folgt, dass 1300 Mitzeichnungsvorgänge angestoßen wurden aber 300 Nutzer ihren Mitzeichnungsprozess noch nicht abgeschlossen haben, z. B. weil sie die Opt-In Mail nicht bestätigt oder ihre Mitzeichnung wieder zurückgezogen haben.
Wie kann ich die eigene Mitzeichnung überprüfen?
Eine Überprüfung, ob die eigene Mitzeichnung erfolgreich war, lässt sich auf zwei Arten vornehmen. Entweder es wird in der Mitzeichnungsliste nach dem entsprechenden Eintrag gesucht oder man ruft unter „mein Profil“ den Menüpunkt „Mitzeichnungen“ auf. Beide Aktionen erfordern eine vorherige Anmeldung am System.
Eine erfolgreiche Mitzeichnung wird aufgrund der dargestellten Überprüfungsmöglichkeiten NICHT zusätzlich durch eine Bestätigungs-E-Mail quittiert.
Wie verfahre ich bei der Anmeldung mit der sog. Opt-In E-Mail?
Wurde im Zuge der Mitzeichnung einer Petition ein neues Nutzerkonto registriert, so wird zur Aktivierung des Nutzerkontos und der Bestätigung der Mitzeichnung eine sog. Opt-In E-Mail verschickt. Diese enthält einen Link bzw. URL, welcher zwingend aufgerufen werden muss, damit das Konto aktiv und die Mitzeichnung gültig wird.
Die E-Mail kann erneut angefordert werden, indem man das Anmeldeformular aufruft und dann im Hinweistext „Keine Mail bekommen?“ auf der rechten Seite den entsprechenden Link anklickt.
Alternativ wird der Link zur erneuten Anforderung der Opt-In E-Mail angezeigt, wenn man versucht, sich mit einem noch nicht aktivierten Konto am System anzumelden.
Ist die erneute Anforderung einer Bestätigungs-E-Mail nicht möglich, so wurde entweder noch kein Konto angelegt oder es fand bereits ein Aufruf des Bestätigungslinks statt. In beiden Fällen erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung.
Mitzeichnungen, die mit einem bereits vorhandenen Nutzerkonto durchgeführt werden, werden sofort berücksichtigt und es ist kein Opt-In Vorgang notwendig (demzufolge wird auch keine Opt-In Mail versendet).