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Diskussion zur Petition 88312

Gesundheitswesen

Aufnahme der Worte "dampfen von E-Zigaretten" in das Nichtraucherschutzgesetz vom 05.12.2018

Diskussionszweig: Nichtraucherschutzgesetz kann hier nicht greifen

Nutzer2917297 | 22.03.2019 - 08:55 (Zuletzt geändert am 22.03.2019 - 08:56 von Nutzer2917297 )

Nichtraucherschutzgesetz kann hier nicht greifen

Anzahl der Antworten: 12

Wenn ein Raucher an einer Zigarette zieht, entsteht an der Glutspitze bei einer Temperatur von zirka 950 Grad Celsius der sogenannte Hauptstromrauch mit einem Gemisch aus mehr als 12.000 Substanzen, von denen einige von der WHO als krebserregend oder möglicherweise krebserregend eingestuft wurden. Der Nebenstromrauch, also das, was einer brennenden Zigarette zwischen zwei Zügen entweicht (und was beim Passivrauchen eingeatmet wird) ist aufgrund der niedrigeren Verbrennungstemperatur noch giftiger, da beispielsweise der Anteil an Formaldehyd, Ammoniak und Pyridin wesentlich höher ist.

Dies alles entfällt beim Verdampfen von Liquids in E-Zigaretten.

Das Verdampfen ist eher zu vergleichen mit dem Verdampfen von Duftölen die auf Wasser geträufelt werden und in die Raumluft abgegeben werden oder der Nutzung von Duftölen, die als "Steckdosen-Verdampfer" angeboten, die mittels Holzstäbchen an die Raumluft abgegeben werden, die versprüht werden, Duftbäumchen für Autos etc.

Noch schlimmere Schäden entsteht durch die Nutzung von Kerzen/Duftkerzen, da durch die Verbrennung zusätzlich Ruß und diverse andere Stoffe an die Raumluft abgegeben werden.

Es wird aber nicht ein Verbot solcher "Raumluft-Verpesster" gefordert oder über deren Schädlichkeit und Wirkung auf Lunge und Schutz der Kinder davor, nachgedacht.

Es hat den Anschein, dass es gar nicht um Nichtraucherschutz und Schutz der Kinder geht,, sondern nur um ein rein ideologisches Verbot von E-Verdampfern als Alternative zum Rauchen.
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