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Petition 89265

Gesetzliche Krankenversicherung

Änderung des § 1 SGB V (Krankenfinanzhilfe als Solidargemeinschaft) vom 19.12.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Aussage in § 1 SGB V: "Die Krankenversicherung ... hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten.." richtigzustellen, da dies bereits die Aufgabe des einzelnen Menschen ist.

Die gesetzliche Krankenfinanzhilfe als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen zu fördern, indem sie Menschen u. a. finanziell hilft, die nachweisbar durch eine Krankheit einen finanziellen Schaden erlitten haben.

Begründung

Die Aufgabe, die eigene Gesundheit zu erhalten, liegt bei jedem Menschen selbst und nicht bei einer Versicherung.

Zu den Aufgaben eines jeden Menschen gehört,
a) sich seines eigenen Gesundheitszustandes bewusst zu werden
b) falls der Gesundheitszustand nicht zufriedenstellend ist oder gefährdet ist, entsprechend zu handeln.

In Notfällen sollten seine mitfühlenden Mitmenschen diese Aufgaben für ihn übernehmen, falls diese sich damit nicht selbst schaden.

zu b) Wenn der Mensch eine kostenpflichtige Versorgung in Anspruch nimmt, sollte er die entstandenen Kosten auch übernehmen.

Übersteigen die entstandenen Kosten die finanziellen Mittel des betroffenen Menschen, kann das Zusammenleben der Menschen gefördert werden, wenn der betroffene Mensch finanziell handlungsfähig bleibt.

Eine Solidargemeinschaft kann das Zusammenleben der Menschen fördern, indem es Menschen u. a. finanziell hilft, die nachweisbar durch Krankheit einen finanziellen Schaden erlitten haben.

Diese Solidargemeinschaft kann als gesetzliche Krankenfinanzhilfe bezeichnet werden.

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