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Petition 89338

Zulassung zum Straßenverkehr

Freie Wählbarkeit der Beschriftung von Kfz-Kennzeichen unabhängig vom Wohnort (Reform der FZV) vom 21.12.2018

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, das künftig die Beschriftung der Kfz-Kennzeichen nicht mehr von dem Wohnort des Kraftfahrzeughalters abhängig gemacht wird, sondern frei wählbar ist.

Begründung

Gemäß § 8 FZV ist die Zuteilung des Kennzeichens - mehr oder weniger - vom Wohnort des Halters abhängig bzw. der Gemeinde, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Zur Begründung wird dort wie folgt angeführt: "Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen."
Dies ist sicherlich historisch gesehen richtig, jedoch im modernen Zeitalter beinahe archaisch. In einigen Bundesländern ist es bereits möglich, ein bereits existierendes Kennzeichen bei Umzug innerhalb des Bundeslandes "mitzunehmen", und auch die Vorbereitung einer bundesweiten Mitnahmemöglichkeit ist bereits in Vorbereitung, jedoch ist es in anderen Ländern, auch in direkten Nachbarländern, wie etwa Dänemark oder Österreich, bereits möglich, eine freiwählbare Kombination zugeteilt und bewilligt zu bekommen, ohne dass - wie es in der FZV steht - eine Identifikation des Halters unmöglich ist. Überhaupt ist die Identifikation ja durch die Zulassungsstelle, bzw. dem KBA möglich, egal welches Kennzeichen dort "zugelassen" wurde.
Aus diesem Grund ist eine Reform der FZV zu überlegen, in der eine freie Zuteilung einer freiwählbaren Kombination ermöglicht wird.

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