Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Begründung
Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .
Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.
Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.
Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.
Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.
Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.
Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.
Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.
Jegliche Asymmetrie bei Rechten und Pflichten der Eltern bedeutet Streit und verbietet sich in einem Gesetzgebungsverfahren im Familienrecht konsequent. ☝️
Nicht nur die FDP sagt: Das Prinzip „Einer betreut, einer bezahlt“ ist überholt. Weltweit wissenschaftliche Erkenntnis: Alleinerziehung, Vaterlosigkeit schadet den Kindern. Kinder brauchen ihren anwesenden Papa im Alltag als Vorbild, männliches Elternteil und Erzieher, nicht als Zahlknecht, Besucher, Bettler oder Bittsteller!
Deshalb leben nicht nur in Schweden über 60-75% aller Kinder je nach Alter bei BEIDEN Eltern. Es ist bereits in der Welt selbstverständliche Normalität und gesetzliches Leitbild in 19 Staaten.
Der Europarat fordert dies seit 2015 in Resolution 2079 auf wissenschaftlicher Basis für alle Staaten in Europa ein. In vielen Ländern wurde darauf sofort reagiert und die notwendigen Gesetzesänderungen beschlossen bzw. sind diese bereits seit Generationen in Vorbildländern realisiert!
Deshalb: Getrennt leben - gemeinsam erziehen. Selbstverständliches Familienrechtliches #Wechselmodell als #REGELFALL einführen.
Gleiche Pflichten und Rechte für BEIDE Eltern! *** Weil jedes Kind seinen Papa für eine gesunde und vollwertige Kindheit braucht!
Die internationalen Studienergebnisse und die der Universitäten Tübingen, Rostock, Magdeburg wie auch die "Petra Studie" sind sich alle einig & treffen zusammengefasst folgende Aussagen:
Doppelresidenz ist das Beste fürs Kind. Jedes geborene Kind hat einen leiblichen Vater, eindeutig feststellbar, auf das es einen Anspruch auf Zusammenleben hat, unabhängig davon ob die Eltern noch zusammen leben oder nicht, selbst dann, wenn die Eltern noch nie zusammen gelebt haben, weil der leibliche Vater nicht verhandelbar, geschweige ersetzbar ist.
Nur bei Gefährdung ist eine Ausnahme von der Doppelresidenz, der elterlichen Verantwortungsübernahme, im Einzelfall zulässig.
Nachweis: NDR Stellungnahme zum Nachhören
https://www.ndr.de/info/Immer-mehr-Vaeter-erhalten-Sorgerecht-fuer-ihre-Kinder,audio471944.html
Frau TV erklärt das #Wechselmodell. ❤️ Es funktioniert tatsächlich super! Ist ja auch ganz einfach: Jeder übernimmt die Hälfte der Liebe & Erziehung.
Hälftige Ferien, hälftige Krippe, hälftiger Kindergarten, hälftige Schule, hälftige Wochenenden und ALLE sind glücklich mit diesem Kompromiss.
Lediglich der Rhythmus wird an das Alter des Kindes angepasst.
Da in normalen Beziehungen Babys/Kinder ihre Eltern JEDEN Tag für den notwendigen körperlichen Kontakt haben zur Bindungsentwicklung, sollte dies die Referenz sein.
WDR Mediathek Frau TV, Ganzer Film Sendung vom 24.1.19 verfügbar bis 24.1.2020: Trotz Trennung ein gutes Familienleben? Wie kann das funktionieren?
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/frau-tv/video-trotz-trennung-ein-gutes-familienleben-wie-kann-das-funktionieren--100.html
Wissenschaftliche Nachweise:
KiMiss Studie Universität Tübingen,
https://www.kimiss.uni-tuebingen.de/
Das KiMiss-Projekt untersucht die Frage, in welchem Ausmaß das Getrenntleben oder die Trennung von Eltern und Kindern zu einer Sorgerechtsproblematik, oder zu Problemen wie Eltern-Kind-Entfremdung oder Sorgerechtsmissbrauch führt. Ein langfristiges Ziel des Projekts ist, gesellschaftliche und praktizierbare Definitionen für Begriffe wie Sorgerechtsmissbrauch, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung zu entwickeln ...
Endbericht Studie 2016: PDF Dokument https://www.kimiss.uni-tuebingen.de/get/KiMissDatenbericht2016.pdf
Universität Rostock Institut für Soziologie und Demografie
2018-03-31 - Broschüre "Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland" erschienen
https://www.isd.uni-rostock.de/isd/lehrstuhl/famdemo/lehrstuhl/
Im gemeinsam von Prof. Dr. Heike Trappe (Universität Rostock) und Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Hertie School of Governance, Berlin) geleiteten DFG-Projekt "Abwesende Väter? Zur Dynamik von Vaterschaft und Partnerschaft nach Trennung" wurde eine Broschüre mit dem Titel „Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland" veröffentlicht. Darin werden sozialwissenschaftliche Befunde zur Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland allgemeinverständlich bilanziert. Die Broschüre ist hier abrufbar.
Endbericht Studie: PDF Dokument https://www.isd.uni-rostock.de/fileadmin/uni-rostock/Alle_WSF/ISD/Forschung/Familien_Trennung_Scheidung_v2_mit_DOI.pdf
Kinder haben das Recht, weiterhin Vater und Mutter zu haben, völlig gleich, welcher Anlass zur Trennung des Paares führte, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, denn Kinder trennen sich nie von Papa oder Mama, sie lieben sie immer BEIDE!
Der Gesetzgeber hat Streit vorgeschrieben, er diffamiert und diskriminiert Väter, die einen kostenpflichtigen Antrag bei Gericht stellen müssen, wenn sie ihrer elterlichen Pflicht aus Artikel § 1+2+6 Grundgesetz zur paritätischen Betreuung ihrer eigenen Kinder nachkommen wollen.
In 93% aller Anträge verwehrt das Gericht diese Selbstverständlichkeit, was gegen die Menschenwürde, ein Menschenrechtsverbrechen und Kindesmisshandlung ist.
UN - Kinder- und Menschenrechtskonvention: Jeder Vater hat sein Recht auf Familienleben mit seinem Kind, jedes Kind hat sein Recht bei beiden Eltern aufzuwachsen, die Bindungen zu den leiblichen Eltern darf kein Staat oder Dritte vorsätzlich zerstören so wie es in Deutschland derzeit tägliche Praxis ist.
Politik und Justiz DISKRIMINIEREN Väter wegen ihres Geschlechtes vorsätzlich, dies ist u.a. auch an der einseitigen und sogar doppelten Auswahl von Vertretern der Streitindustrie zur "Sachverständigen" Anhörung festzustellen, was ein riesiger Skandal ist.
Weder wirkliche fachkompetente internationale Wissenschaftler wurden eingeladen noch davon betroffene Eltern- oder Väterverbände. Sie werden ganz gezielt ausgeschlossen.
Das ist politische Manipulation, gegen die Mehrheit von 77% aller Deutschen die sich dafür aussprechen, dass grundsätzlich Trennungskinder von Vater und Mutter hälftig betreut werden sollen. Wer dahinter steckt muss zur Verantwortung gezogen werden.
Allensbachstudie Familienministerium IfD 11063 10/11 2016
Dies zeigt, warum Deutschland jetzt zu den letzten Industriestaaten gehört wo das paritätische Wechselmodell 50:50 noch nicht der gesetzliche Regelfall ist. Wer sich dem jetzt noch entgegenstellt hat nur ein finanzielles Interesse daran, einen plausiblen Grund gibt es dafür nicht!
#Reformen #Melderecht #Namensrecht #Familienrecht #Steuerrecht #Kindesunterhalt #Lösegeld #Entfremdungsprämie #Kindergrundsicherung #Vaterliebe
Schluss mit der Geiselnahme der Kinder!
Selbstverständlich: #Sorgerecht #Sorgepflicht #Betreuungspflicht ab Vaterschaftsanerkennung
Generell keinem #Trennungskind darf man das Glück im #Paritätsmodell zu leben und damit Papa und Mama zu behalten, mehr verweigern!
Ganze Generationen sind für den Rest ihres Lebens geschädigt und traumatisiert. Es ist schlimmer wie Tod, es ist wie lebendig begraben zu sein.
Vermutlich hat sich nie ein Jurist oder Politiker in die Lage eines Vaters versetzt oder in die Kinder, die sich gegenseitig aus den Herzen reißen müssen. Sonst wäre es nie zu solchen systematischen Tragödien gekommen, organisiert vom Staat der Alleinerziehung mit dem Einzelresidenzmodell und der Düsseldorfer Tabelle erzwingt.
All die Schäden bei den Kindern und Vätern die oft in langjährige medizinische Betreuung oder in Suizid enden, hätten vermieden werden können, hätte auch nur einer die vielen Verurteilungen Deutschlands vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ernst genommen.
Es war politisch nicht legitim und besonders schmutzig Väter als Unterhaltspreller zu diffamieren, statt zu hinterfragen welche Chance sie denn hatten statt einer Überweisung ihre Kinder zu lieben, zu fördern und zu erziehen, was wesentlich existenzieller und erstrangig für die Kinder ist.
Kritiker bemängeln und bestätigen an vergangenen Reformversuchen, dass sich eine vorgesehene Mediation sehr nachteilig auf die Kinder auswirkt, wenn sie nicht sofort nach Trennung hälftig bei den Eltern leben, weil als sicher gilt, dass ein Elternteil die Kinder negativ beeinflusst, entfremdet und großen Schaden anrichten wird.
Mediation macht nur bei Hälftiger Betreuung von Anfang an begleitend Sinn, ansonsten gefährlich und es passiert das Gegenteil!
Nicht morgen, HEUTE wollen wir mit unseren Kindern zusammenleben! #Vaterliebe
Jeder Tag ohne Papa ist ein verlorener Tag für die deutschen Kinder.
❤️Wir brauchen JETZT den Paradigmenwechsel!❤️