Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Begründung
Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .
Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.
Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.
Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.
Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.
Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.
Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.
Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.
-leonore- | Wed Feb 27 08:43:10 CET 2019 - Wed Feb 27 08:43:10 CET 2019
D'accord. Es gibt gewalttätige Menschen. Divers, männlich, weiblich. In alphabetischer Reihenfolge.
Bonusmama | Tue Feb 26 21:09:50 CET 2019 - Tue Feb 26 21:09:50 CET 2019
Finde es wirklich bedenklich, so einseitig Männer immer als Täter darzustellen. Gewalt geht sowohl von Frauen wie Männern aus. Wobei Frauen eher zu psychischer Gewalt neigen und Männer eher zu physischer Gewalt.
Mein Partner hat sich von seiner Frau getrennt, weil sie ihm gegenüber gewalttätig war und ihn psychisch missbraucht hat. Er hat sich nicht an die Polizei gewendet und auch mir hat er das erst vor kurzem erzählt. Wie hoch ist also die Dunkelziffer von Gewalt von Frauen gegenüber Männern?
Er meinte, wäre er dort geblieben, wäre er verrückt geworden, oder hätte sich irgendwann umgebracht. Er hat vor der Trennung alles versucht, um die Ehe zu retten.Irgendwann hat er es aber nicht mehr ausgehalten.
Ich finde es eine Zumutung für Menschen, die so etwas erlebt haben, ihnen zu sagen, sie hätten sich nur besser zusammenreißen sollen.
-leonore- | Tue Feb 26 20:02:17 CET 2019 - Tue Feb 26 20:02:17 CET 2019
Im Jahre 2017 wurden ca. 140.000 Frauen Opfer von Gewalt ihrer Ehemänner oder Partner. Das ist nur die Zahl von denen, die es gemeldet haben. Und die überlebten.
An durchschnittlich jedem dritten Tag 2017 kam eine Frau durch die Gewalt ihres Ehemannes, Partners, Ex-Ehemannes oder Ex-Partners ums Leben.
Soll sich eine Frau so lange zusammenreißen, bis ihr Kind keine oder keine unversehrte Mutter mehr hat?
Janquar | Tue Feb 26 13:43:20 CET 2019 - Tue Feb 26 13:43:20 CET 2019
So ein Kommentar geht mal so absurd komplett an der Realität vorbei, dass man nur davon ausgehen kann, dass es sich um Satire handelt. Wer so einen Standpunkt ernsthaft diskutieren will, hat ganz andere Probleme...
Emsland | Sat Feb 23 18:39:47 CET 2019 - Sat Feb 23 18:39:47 CET 2019
Noch mal ganz kurz für ganz schwer Verständige (das kann doch echt nicht wahr sein):
Ralf sagt, die Eltern sollen sich zusammen nehmen.
Moppel heult wegen einer Situation rum, die NACHDEM sich jemand nicht zusammen genommen hat. Insofern hat die Antwort von Moppel und ihre ständigen Versuche, irgendetwas auszudrücken, nichts mit einer kühlen Argumentation zu tun.
rakra | Sat Feb 23 11:43:35 CET 2019 - Sat Feb 23 11:43:35 CET 2019
Wenn ich Ihnen eines sicher sagen: Ich sitze in der vordersten Reihe und ich behaupte nicht, sondern berichte von Tatsachen.
Entgegen Ihren windigen Ansichten und z. T. völlig an den Haaren herbeigezogenen Begründungen, die nur eins beabsichtigen, nämlich bloß nichts zu ändern, habe ich Fakten und gute Gründe, den Kopf zu schütteln.
Das familienpsychologische Gutachten wird von den Gerichten fast immer benutzt, um das Abweichen vom Regelfall abzusichern, allein das kostet etwa 5 TEUR. Hinzu kommen die Kosten für Verfahrensbeistand Kind, Anwalt und Gericht.
Lehnen Sie meinetwegen die Petition ab, genau wie viele andere wichtige Änderungen, aber verbreiten Sie keine Unwahrheiten und Halbwissen.
rakra | Sat Feb 23 11:43:35 CET 2019 - Sat Feb 23 11:43:35 CET 2019
Korrigiert, Beitrag wurde doppelt übertragen.
rakra | Sat Feb 23 11:32:39 CET 2019 - Sat Feb 23 11:32:39 CET 2019
Nein, er hat eine Begründung (via mehr oder weniger gutem Beispiel) dafür gebracht, wie realitätsfern die Forderung ist, dass sich beide Eltern möglichst lange zusammenreißen sollten.
Das in diesem Zusammenhang unbrauchbare Wort "konsistent" haben Sie hinzugefügt.
Emsland | Sat Feb 23 11:03:41 CET 2019 - Sat Feb 23 11:03:41 CET 2019
Tatsache? Ja, ist die von Ralf aufgeworfenen Forderung, daß sich beide Eltern möglichst lange zusammenreißen sollten. Und Moppel brachte diese Forderung in einen völlig falschen, inkonsistenten, Zusammenhang.
Der_Max | Fri Feb 22 15:18:33 CET 2019 - Fri Feb 22 15:18:33 CET 2019
Ihre Behauptungen sind frei erfundene Ausreden
Diese Aussage ist, auch nach dem, was die Wissenschaft herausgefunden hat, genauso wahrscheinlich wie, dass das Kind sich dann nirgends zu Hause fühlt.
Passiert ja auch nicht, ist also gelogen. Ein Gutachten wird nur dann angefordert, wenn die vorgelegten Beweise strittig sind oder das gericht daran zweifelt, was die Parteien übereinstimmend sagen. Wenn möglich, wird ja auch das Kind gehört werden. Und da sind wir wieder bei der Ausgangsposition, nach der sich wohl die Parteien NICHT einigen konnten, so dass über die Feststellung (in Form des Beschlusses) auch die Entscheidung dem Gericht anheimfällt.
Aber das Gericht wird, natürlich, auch die langfristigen finanziellen Folgen mit einbeziehen. Wenn kein Kindesunterhalt fällig wird, aber die Kosten der doppelten Haushaltsführung anfallen, drohen dem Kind eben auch Nachteile. Die kann man nicht einfach dem Steuerzahler aufhalsen, denn dieser Teil der Privatheit geht die Allgemeinheit nichts an - im Guten wie im Bösen.
Ich brauche, um die Petition abzulehnen, keine Ausreden. Weil ich ja nicht gegen das Doppelresidenzmodell bin, sondern nur gegen dessen gesetzliche Privilegierung.