Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Begründung
Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .
Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.
Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.
Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.
Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.
Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.
Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.
Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.
das Wechselmodell muss so schnell wie möglich durchgesetzt werden aber genau so wichtig ist es, für alle bei denen es nicht möglich ist. zB. aufgrund einer großen Entfernung.
MUSS ein Umgang alle 14 Tage von Freitag bis Montag + ein paar Stunden in der Woche umgesetzt werden. OHNE das ein Vater bei Gericht unzählige Anträge und Verhandlung führen muss um sein EIGENES KIND REGELMÄßIG zu sehen, und die Mutter in der Zeit das Kind psychisch fertig macht und entfremdet.
Und dann treffen unsere Richter absichtlich keine eindeutige Reglung, damit die Eltern wieder vor Gericht ziehen. und den Staat und Anwälte mit Geld überschütten.
Selbst miterlebt. ein ZITAT von einem Richter beim OLG. „Wir werden uns ja wiedersehen“ und in der selben Verhandlung wird dafür gesorgt, das die Mutter ihre Spiele weiter spielen darf. DANKE DEUTSCHLAND
1: Die Entscheiden über Wechselmodell oder Umgang alle 14 Tage darf der Elternteil bei dem das Kind nicht Wohnt, treffen.
1b: Der Umgang wird sofort ab Trennungstag der Eltern durchgesetzt ohne das es Verzögerung durch Anträge bei Gerichten oder Behörden gibt
2: der Umgangs-Boykottierende Elternteil zahlt alle anfallenden Gerichts und Anwaltskosten zu 100% alleine auch von der Gegenseite.
2b: bei einem stark Boykottierendem Elternteil wird umgehend ein Ordnungsgeld durchgesetzt und bei Wiederholung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf den anderen Elternteil übertragen. In extrem fällen wird das Sorgerecht entzogen