Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Begründung
Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .
Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.
Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.
Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.
Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.
Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.
Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.
Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.
Fallbeispiel: in Bielefeld, NRW, gibt es eine private Zimmervermietung für Frauen.
Nennt sich "Autonomes Frauenhaus e.V." https://www.frauenhaus-bielefeld.de/
Auf der Internetseite steht: "Statistisch gesehen ist für eine Frau der eigene Partner der gefährlichste Mensch und das eigene Zuhause der gefährlichste Ort" (Werbung für die Zimmervermietung)
Sie sind parteilich für Frauen, Vereins-"Mitglieder" nennen sich wegen der abgelehnten maskulinen Wortbestandteile sogar "Mitfrauen"
Die rosa Werbeprospekte liegen in den Frauen-Beratungsstellen in Bielefeld überall, ebenso in den Jugendämtern der Stadt Bielefeld.
Der Verein finanziert sich über die Zimmervermietung, Betreuung der Mütter, der Kinder
im "befreundeten privaten Kindergarten"
durch Frauen-Kurse, die zufällig von den Betreuerinnen selbst und anderen gegeben werden,
(Sandsack und Boxhandschuhe hängen im Dachbodenraum, wo auch das Kinderspielzimmer ist),
Spenden und sogar über den Verkauf von Wertmarken für die Waschmaschinen- und Trockner im Keller.
Wenn Zimmer frei werden, rufen die Betreuerinnen die nächsten Frauen auf der Warteliste an.
Es wird nicht geprüft, ob ein berechtigter Fall vorliegt, nicht einmal danach gefragt.
Frauen, die weder Geld haben noch Sozialhilfe bekommen, werden abgewiesen...
Die Frauen müssen nur Geld bringen. Nicht etwa eigenes. Nein, sollen ihren Job kündigen und per Hartz IV und Wohngeld den Steuerzahler die Unterkunft bezahlen lassen.
--- Dann bleiben die Frauen gerne dort, manche aus dem Kosovo schon 3 Jahre lang---
im Durchschnitt 6 Monate...
...brauchen nicht arbeiten gehen, genießen das Nachtleben, finden andere Männer (das ist Programm)
und schon ist die Familie zerstört.
Dann helfen die Betreuerinnen bei der Wohnungssuche und empfehlen gleich eine "befreundete" Anwältin. Über Prozesskostenhilfe zahlt der Steuerzahler die Scheidungskosten der Frauen, die andere Hälfte zahlen die oftmals überraschten Ehemänner.
Wenn Experten mal rechnen, was der Steuerzahler allein für diese eine Zimmervermietung und durch die Beraterinnen verursachten Folgekosten zahlen muss, werden sich alle wundern.
Ich habe einen jährlichen Betrag von 3 - 4 Millionen EURO ausgerechnet.
11 Frauen mit je 2 Kindern = bis zu 66 Personen je Jahr, Hartz IV für 5 - 12 Jahre, Unterkunft, anwaltliche Beratungszuschüsse, Sozialarbeiterinnen, Prozesskostenhilfe, Wohngeld, Trennungsgeld ( je Frau bis zu € 3.000,- einmalig für Wohnungseinrichtung in Bielefeld ), u.v.m. nimmt über die Jahre gerechnet ein erheblicher Sozialaufwand viel Geld aus den öffentlichen Kassen.
Hier wäre zu prüfen, ob Privatleute überhaupt eine solche Zimmervermietung mit Duldung der
anonymen Unterbringung der Frauen und Kinder als Hauptwohnsitz, ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters, durch die Stadt Bielefeld überhaupt betreiben dürfen.
Zumindest müsse eine unabhängige Fallprüfung stattfinden, um Missbrauch und Bereicherung
auszuschließen.
Hier könnten Trennungen vermieden und Familien gerettet werden.
Diese Petition zeigt das große Leid insbesondere der Kinder bei Scheidungen auf.
In dem o.a. Autonomen Frauenhaus gab es im Sommer 2018 einen Vorfall, wo ein 3jähriger kleiner Junge aus dem Frauenhaus flüchtete und zu seinem Vater wollte. Er irrte in der unbekannten Stadt umher und wurde von der Polizei wieder eingefangen und ins Frauenhaus zurück verbracht.
Kinderseelen sind aus Glas. Man darf sie nicht zerbrechen. Die Splitter können sie ihr ganzes Leben lang verletzen !!!