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Petition 89384

Wettbewerb/Regulierung

Änderung der Ladesäulenverordnung für Elektroautos vom 24.12.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge die Ladesäulenverordnung -kurz LSV- dahingehend ändern, dass an einer Ladesäule für Elektroautos der Steckertyp IEC 62196 Typ 2 grundsätzlich mindestens einmal vorhanden sein muss.

Begründung

Derzeit werden Ladesäulen in ganz Deutschland errichtet. Viele davon sind sogenannte "Triplelader". Sie verfügen über die Ladestandards CCS, Typ2, und Chademo.

Derzeit ist jedoch zu beobachten, dass vermehrt Ladesäulen besonders entlang von Bundesautobahnen errichtet werden, welche nur noch CCS oder CCS+Chademo und damit nur Gleichstromladung unterstützen.
Fahrzeuge, welche jedoch nur über Typ2 verfügen, können an diesen Ladesäulen jedoch garnicht geladen werden, obwohl der technische Aufwand für einen Typ2 Anschluss vergleichen zur Gleichstromladung gering ist. Im europäischem Stromnetz liegt Strom grundsätzlich -und damit auch an Ladesäulen- als Drehstrom vor. IEC 62196 Typ 2 nutzt Drehstrom unmittelbar.

Mit dieser Petition wird gefordert, dass an Ladesäulen mit einer Gleichstromladeleistung von größer oder gleich 50kW auch immer mindestens ein Anschluss mit einer Leistung von mindestens 22kW nach IEC 62196 Typ 2 vorhanden sein muss.

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