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Petition 89552

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Ausgliederung krankheitsbedingter Bedarfe aus sonstigen Gesetzbüchern/Eingliederung (soweit erforderlich) ins SGB V vom 30.12.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass krankheitsbedingte Bedarfe aus den sonstigen Gesetzbüchern ausgegliedert und soweit erforderlich in das SGB V eingegliedert werden. Ein Beispiel hierfür sind die Mehrbedarfe für krankheitsbedingte, kostenaufwändige Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II.

Begründung

Die Petition dient einer konsequenten, an Sachkriterien orientierten Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der sozialen Träger voneinander. Dies hat eine leichtere Durchschaubarkeit der Systematik zur Folge, vermeidet Fehleinschätzungen, verringert den Verwaltungsaufwand für die erforderliche Weiterleitung von Anträgen und beschleunigt die Verwaltungsentscheidungen.
Wie schon am „Mehr“ im Begriff „Mehrbedarf“ erkennbar ist, handelt es sich hierbei nicht um allgemeinen Ernährungsbedarf, auch nicht in Teilen, sondern ausschließlich um die Aufwendungen, die durch die Krankheit verursacht werden. Es ist daher sachgerecht, dass die Gesetzliche Krankenversicherung vorrangig hierfür zuständig ist.

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