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Diskussion zur Petition 89647

Einkommensteuer

Pauschbeträge unabhängig von der Form der Behinderung (gemäß § 33b EStG) vom 02.01.2019

Diskussionszweig: Einkommensteuer - Pauschbeträge unabhängig vom Grad der Behinderung (gemäß § 33b EStG)

Petent | 13.06.2019 - 09:38

Einkommensteuer - Pauschbeträge unabhängig vom Grad der Behinderung (gemäß § 33b EStG)

Anzahl der Antworten: 59

Die Zweiklassenbehandlung betrifft auch Eltern behinderter Kinder.

Nicht nur erwachsene schwerbehinderte Menschen, sondern auch die Eltern behinderter Kinder können durch die Zweiklassenbehandlung bei den Pauschbeträgen benachteiligt werden.
Denn im § 33b EStG, Absatz (5), Satz 1 ist geregelt: „Steht der Behinderten-Pauschbetrag oder der Hinterbliebenen-Pauschbetrag einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld hat, so wird der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt.“
Auch gar nicht von Behinderungen betroffene Eltern können somit benachteiligt werden, wenn sie ein behindertes Kind haben, dem der Pauschbetrag wegen dieser Zweiklassenbehandlung versagt wird. Denn dann dürfen die Eltern diesen Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung nicht geltend machen.
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