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Diskussion zur Petition 89647

Einkommensteuer

Pauschbeträge unabhängig von der Form der Behinderung (gemäß § 33b EStG) vom 02.01.2019

Diskussionszweig: Gleichbehandlung macht ungleich.

Rolfpaul123 | 14.06.2019 - 16:59

Gleichbehandlung macht ungleich.

Anzahl der Antworten: 8

Es geht m.E. nach nicht darum, alle Menschen mit Behinderungen , gleich welcher Art, hauptsache die % sind gleich, auch gleich zu behandeln.
Werfen sie doch mal einem Vogel-Löwen-Pferd-Pinguin, im Zuge der Gleichbehandlung zum Fressen ein Kottelett hin. Keiner soll sich beschweren, denn Jeder hat das Gleiche bekommen.
Ein Schuh wird daraus, wenn jeder individuell gleich behandelt wird.
Alos, 30% Behinderung kann bedeuten, dass es im täglichen Leben keine spürbaren Nachteile gibt.
Bei einem Anderen kann es aber bedeuten, dass er täglich bestimmte Hilfen oder Hilfsmittel benötigt. (erkaufen) Nur diese Menschen, die einen höheren Lebensaufwand haben, sollen vom Steuerzahler eine finanzielle Hilfe erhalten, damit sie nicht benachteiligt werden.
Da reicht die Erreichung von....% Behinderung nicht aus. Nachteilsausgleich nennt man so etwas, nicht Anspruchsdenken.
Nur einmal zur Erkenntnis: 100% Gehbehinder (Rollstuhlfahrer) im Vergleich zu 100% blind, da sagen die % nichts über die wirkliche Benachteiligung im Alltag aus.
Behindertengerechte Wohnung plus Rollstuhl im Vergleich zur Orientierungslosigkeit, nicht alleine Essen zubereiten, Kleidung zusammenstellen, das Haus verlassen können ohne Hilfsperson.....
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Heinz 55 | 06.07.2019 - 14:21

Zitat: von blumi86
Diese Diskriminierung kann man schnell beenden, indem man seine Behinderung medizinisch und amtlich feststellen lässt.



Leicht gesagt in meinem Fall hat meine Ärzten NICHT darauf hingewiesen Antrag auf Schwerbehinderung ausweis zu stellen. Wegen amtlich feststellen zu lassen ist auch NICHT so einfach da ja von allen Ärzten deren Gutachten bei diesem Behörde sein müssen und meistens wird nach akteanlage amtlich entschieden OHNE vorher Patienten gesehen zu haben.

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blumi86 | 23.06.2019 - 17:07

Diese Diskriminierung kann man schnell beenden, indem man seine Behinderung medizinisch und amtlich feststellen lässt.

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Heinz 55 | 17.06.2019 - 14:15

Zitat: von Ylander
Danke für den Hinweis, aber darum geht es mir hier gar nicht.



Bitte sehr wenn vdk mir NICHT aufmerksam gemacht hätte würde ich immer noch KEINE Schwerbehinderung ausweis 100 Prozent ohne Merkmale habe - da meine verstorbene Mutter zu spät diese Information bekam dass man früher als Kind diesen Antrag stellen können da ich ab Geburt krank auf Die Welt kam - deshalb mein Hinweis für sie wo in der Hoffnung andere Betroffene Personen NICHT gleiche Erfahrungen haben da KEINE Informationen von Kliniken/ Ärzten bekommen dass berechtigt sind wegen deren Krankheiten Schwerbehinderung Ausweis zu beantragen weil berechtigt wären -.

Heutige zusatz meiner Seite
Danke an 03 Mitgliedern " ich finde ihren Beitrag hilfreich "bewertet haben.

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Ylander | 17.06.2019 - 09:46

Danke für den Hinweis, aber darum geht es mir hier gar nicht.

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Heinz 55 | 16.06.2019 - 11:21

Zitat: von Ylander
Wer gleicht meine Nachteile aus, die ich auch ohne Feststellung eines GdB habe?

Ich fühle mich gegenüber festgestellten Behinderten diskriminiert!



Stellen sie Antrag auf Schwerbehinderung wo dann festgelegt wird ob ohne ihre Feststellung GDB haben oder NICHT.

Heutige zusatz meiner Seite
Danke an 02 Mitgliedern " ich finde ihren Beitrag hilfreich " bewertet haben.

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Ylander | 15.06.2019 - 13:55

Wer gleicht meine Nachteile aus, die ich auch ohne Feststellung eines GdB habe?

Ich fühle mich gegenüber festgestellten Behinderten diskriminiert!

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Dr. Klaus Renziehausen | 15.06.2019 - 08:45

Zitat: von Rolfpaul123
Es geht m.E. nach nicht darum, alle Menschen mit Behinderungen , gleich welcher Art, hauptsache die % sind gleich, auch gleich zu behandeln.
Werfen sie doch mal einem Vogel-Löwen-Pferd-Pinguin, im Zuge der Gleichbehandlung zum Fressen ein Kottelett hin. Keiner soll sich beschweren, denn Jeder hat das Gleiche bekommen.
Ein Schuh wird daraus, wenn jeder individuell gleich behandelt wird.
Alos, 30% Behinderung kann bedeuten, dass es im täglichen Leben keine spürbaren Nachteile gibt.
Bei einem Anderen kann es aber bedeuten, dass er täglich bestimmte Hilfen oder Hilfsmittel benötigt. (erkaufen) Nur diese Menschen, die einen höheren Lebensaufwand haben, sollen vom Steuerzahler eine finanzielle Hilfe erhalten, damit sie nicht benachteiligt werden.
Da reicht die Erreichung von....% Behinderung nicht aus. Nachteilsausgleich nennt man so etwas, nicht Anspruchsdenken.
Nur einmal zur Erkenntnis: 100% Gehbehinder (Rollstuhlfahrer) im Vergleich zu 100% blind, da sagen die % nichts über die wirkliche Benachteiligung im Alltag aus.
Behindertengerechte Wohnung plus Rollstuhl im Vergleich zur Orientierungslosigkeit, nicht alleine Essen zubereiten, Kleidung zusammenstellen, das Haus verlassen können ohne Hilfsperson.....



Wie ich schon an anderer Stelle schrieb:
Ab GdB 50+ ist eine Gleichbehandlung aller Menschen mit Behinderung möglich. Bei GdB 25-50 findet eine Ungleichbehandlung statt, was nach §2 der UN-Behindertenrechtskonvention eine Diskriminierung darstellt. Hier liegt also eine Benachteiligung vor.

Der Pauschbetrag stellt eine Vereinfachung des bürokratischen Aufwands dar, weil man so Kosten
ohne Nachweis einreichen kann. Liegen höhere Kosten vor, kann man immer noch durch einen Einzelnachweis seiner Aufwendungen einen Nachteilsausgleich einfordern.

Aber diese Vereinfachung des bürokratischen Aufwandes ist auch eine Form des Nachteilsausgleiches, die in fairer Weise unabhängig von der Behinderungsform gewährt werden sollte -- so wie das für GdBs über 50 ja auch bereits möglich ist.

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Torxuser | 14.06.2019 - 18:32

Behinderungen werden nicht in % ausgedrückt. Oder wenn man es genau nimmt, ist jeder der einen GDB ab 50 hat, zu 100% schwerbehindert.
Zum anderen: Die steuerlichen Pauschalen sind sehr niedrig, vor allem weil diese schon seit über 40 Jahren unverändert sind. Bitte nicht vergessen: Ein steuerlicher Freibetrag von z.B. 430 EUR bedeutet nicht, daß der Behinderte 430 EUR im Jahr erhält. Es bedeutet, das von seinem Einkommen 430 EUR unversteuert bleiben. Wenn der Behinderte aber höhere Aufwendungen wegen seiner Behinderung hat, darf er diese nachweisen und kann den tatsächlichen höheren Aufwand geltend machen.

Ich verstehe deshalb nicht, daß man wegen einem GdB unter 50 einen solchen Aufwand wegen max. 430 EUR Freibetrag im Jahr macht. Diesen gibt es bis GdB 40.
570 EUR bekommt man zwar ab GdB 45, aber ich habe noch niemanden getroffen, der im Gesamt-GdB nicht in 10er-Schritten bewertet wurde.

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