Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen,
Berufsunfähigkeits-Rentner entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention gleichzustellen. (Daheim statt Heim)
Begründung
Beim Wohngeldantrag soll entgegen dem derzeitigen Wohngeldgesetz der tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbetrag und nicht nur maximal 10 Prozent des Einkommens berücksichtigt werden, da Berufsunfähigkeits-Rentner zwingend den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung mitzuzahlen haben. Diese Inklusion des Arbeitgeberanteils in die Wohngeldberechnung
- verhindert die Wohnungslosigkeit, die jeden 5. Angst-Erkrankten (jeden 500. Dresdner) betrifft,
- verringert dadurch die Kosten für Unterbringungen / Gefangennahmen in steuerfinanzierte Parallelwelten und
- treibt so die Ratifizierung der UN-BehindertenRechtsKonvention voran.