Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 90099

Bewertungsgesetz

Regelungen zur Gemeinnützigkeit von Organisationen vom 12.01.2019

Text der Petition

Die Gemeinnützigkeit wird Organisationen nur dann zugebilligt, wenn sie demokratisch verfasst sind und Mitglieder aufnehmen, wobei die Zugangsvoraussetzungen nicht von einer „Patenschaft“ durch bestehende Mitglieder abhängig gemacht werden darf. Organisationen, die lediglich Fördermitglieder akzeptieren, sind von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen.

Begründung

Gemeinnützige Organisation sind ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Viele Organisationen sind jedoch dazu übergangen, lediglich stimmrechtslose „Fördermitglieder“ zu akzeptieren, also lediglich als Geldquelle dienende Spender. Damit ist die demokratische Mitwirkung und die inhaltliche Mitbestimmung über die Ausrichtung der Vereine ausgeschlossen. Wer die Mitglieder des Vereins sind wird dabei nicht transparent, ebenso wie die demokratischen Prozesse innerhalb des Vereins sind. Teilweise finden sich die selben Personen in einem Kreis von Vereinen wieder

Es handelt sich hierei vielfach um Vereine, die nur noch den Selbstzweck erfüllen als Plattform für die Aktivitäten der Vorstände zu fungieren und ihnen einen Arbeitsplatz zu sichern. Dies ist jedoch nicht die Funktion der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO. Deshalb sind solche Vereinigungen von der Gemeinnützigkeit solange auszuschliessen, bis sie eine echte Funktion der gesellschaftlichen Weiterentwicklung erfüllen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben