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Diskussion zur Petition 90671

Rückzahlung von BAföG-Darlehen

Teilweise bis vollen Erlass der Darlehensschuld aufgrund von Behinderung/chronischer Krankheit vom 28.01.2019

Diskussionszweig: Gar nicht erst in diese Diskussion kommen

Ylander | 20.02.2019 - 08:19

Gar nicht erst in diese Diskussion kommen

Anzahl der Antworten: 87

Behinderung und chronische Krnakheiten sind kein Hinderungsgrund, BAFöG-DArlehen zurückzuzahlen. Es ist daher überhaupt kein Kriterium.

Die vorgetragenen Argumente sind zudem weit ab von dieser Fragestellung, als Begründung gar nicht geeignet.

Abgesehen davon sollten BAFöG-Darlehen generell nicht mehr gewährt werten. Dann hört endlich die Diskussion auf, unter welchen Umständen sie nicht zurückzuzahlen wären.
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