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Petition 90758

Arzneimittelwesen

Vorschriften für die Gestaltung von Medikamentenverpackungen zur Verbesserung der Patientensicherheit vom 31.01.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zur Verbesserung der Patientensicherheit
1.1 alle Medikamentenpackungen auf drei Seiten (jeweils eine Seite jeden Formats) die Beschriftung gemäß DIVI-Farbcode und mit Freinamen erfolgen muss;
1.2 hierzu die Seite mit Haltbarkeitsdatum und Chargenkennzeichnung gehört und
1.3 Haltbarkeitsdatum und Chargenkennzeichnung in hohem Kontrast ausgeführt werden müssen.

2. Medikamentenverpackungen für Endverbraucher mit Blindenschrift gekennzeichnet werden.

Begründung

zu 1.
Die Kennzeichnung mit Freinamen (Substanznamen) und im DIVI-Farbcode erleichtert z.B. in Krankenhäusern die Vorratshaltung bei Belieferung mit Produkten unterschiedlicher Hersteller. Die Medikamente können nach Wirkstoff(grupp)en geordnet gelagert werden. Gleichzeitig wird hierdurch - und das ist der wesentliche Grund der Petition - die Gefahr von Medikamentenverwechselungen deutlich verringert und somit die Patintensicherheit erhöht.

Durch die Beschränkung auf drei Seiten der Packungen wird einerseits gewährleistet, dass jede Packung, unabhängig von den Platzverhältnissen, so gelagert werden kann, dass der Wirkstoff lesbar ist;
andererseits stehen den Herstellern die übrigen drei Seiten für ihr eigenes Layout (Corporate Identity, geschützter Name etc.) weiterhin zur Verfügung.

zu 2.
Viele Packungen sind heute schon mit Brailleaufschriften im Handel. Dies generell mit Wirkstoff und Dosis zu tun, ist m.E. ein sinnvoller Schritt zu Barrierearmut.

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