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Petition 90814

Beihilfevorschriften des Bundes

Anpassung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Durchführungsbestimmungen vom 03.02.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und damit verbundenen Durchführungsbestimmungen so anzupassen, dass Versorgungsempfänger einen Rechtsanspruch darauf haben, spätestens 14 Tage nach Einreichen Ihrer Krankenhaus-/Arztrechnungen etc. über die gem. BBhV zustehende Erstattung verfügen zu können.

Begründung

Die Bearbeitungszeiten der entsprechenden Beihilfeanträge durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) betragen durchschnittlich 4-6 Wochen und liegen damit weit über der Bearbeitungszeit der Krankenversicherer (5-7 Tage). Krankenhäuser und Ärzte gehen zudem immer mehr dazu über, die Zahlungsziele ihrer Rechnungen von vier auf zwei Wochen zu verkürzen.
Somit sind Beihilfeberechtigte mittlerweile regelmäßig dazu gezwungen, beim Aufkommen o. a. Rechnungen für Wochen in finanzielle Vorlage zu treten. Dieser Umstand stellt insbesondere Berechtigte und deren Familien in den Laufbahngruppen >Einfacher Dienst bis Gehobener Dienst< in Behandlungsfällen regelmäßig vor finanzielle Probleme/Engpässe. Das kann nicht Verhandlungssache zwischen Versorgungsempfänger und Krankenhaus/Arzt sein, zumal es hierfür keine juristische Grundlage gäbe. Der Versorgungsempfänger steht in der Schuld.

Diese zeitliche Situation, die schon lange seitens des Gesetzgebers so hingenommen wird, kann nicht im Sinne der Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz sein. Technische Möglichkeiten zur Umsetzung eines vereinfachten und beschleunigten Verfahrens stünden zur Verfügung.

Dazu Zitat von der Homepage des BVA (zum vom BMI etabliertem Kompetenzzentrum Prozessmanagement): "Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und den Vorgaben der E-Government-Gesetzgebung gewinnt das Prozessmanagement zunehmend an Bedeutung. Grundlage dafür bildet § 9 EGovG. Der Paragraph bezieht sich auf Verwaltungsabläufe, die erstmals zu wesentlichen Teilen elektronisch unterstützt werden sollen. Noch vor der Einführung von informationstechnischen Systemen, ist das Dokumentieren, Analysieren und Optimieren der Prozesse wegweisend für weitere Digitalisierungsvorhaben. Durch die Regierungsprogramme „Digitale Verwaltung 2020“ und „IT-Konsolidierung Bund“ rücken Prozessoptimierungen nunmehr stärker in den Fokus von gängigen Optimierungs- und Digitalisierungsinitiativen. Dies erfordert ein aktives Handeln in der Verfahrensdigitalisierung."

Die schon historische Präsenz dieses Mangels an Bearbeitungszeit ist nach h.E. jedoch vor allem dem Antragsverfahren und dem damit verbundenen Prüfungsvorgang in der Behörde selbst geschuldet. Die Einreichung der Belege mit einem einfachem Anschreiben auf dem Postweg muss ausreichen (alternativ Versand mit verifizierter e-Mail oder Upload auf der Webseite BVA per LogIn-Verfahren). Mittel- bis langfristig sollte eine Gesundheitskarte für Beihilfeberechtigte das Ziel sein. Immer wieder sich wiederholende Antragsformulare ("Papierflut") mit über den eigentlichen Antrag auf Erstattung hinausgehende zu machende und zu prüfende Angaben sind nicht zielführend. Gem. § 62 - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) ist der betroffene Personenkreis ohnehin schon verpflichtet, Änderungen mit Auswirkungen auf den Versorgungsbezug und/oder die Beihilfeberechtigung anzuzeigen.

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