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Diskussion zur Petition 90814

Beihilfevorschriften des Bundes

Anpassung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Durchführungsbestimmungen vom 03.02.2019

Diskussionszweig: Kürze Bearbeitungszeit für ein Beihilfeantrag

Nutzer3259978 | 18.03.2019 - 18:14

Kürze Bearbeitungszeit für ein Beihilfeantrag

Anzahl der Antworten: 5

Durch die langen Berabeitungszeiten der eingereichten Arztrechnungen (4 bis zu 6 Wochen) kommt es oft vor, dass von den Ärzten ein Mahnschreiben mit kurzfristiger Zahlung der Arztrechnung bei dem Zahlungspflichtigen (Patient) eingefordert wird, verbunden mit zusätzlichen Kosten (Mahngebühren). Obwohl der Zahlungspflichtige eine verspätete Zahlung, bei normaler Rechnungsstellung innerhalb von 4 Wochen, nicht verschuldet hat, muss er die Mahngebühren dann selbst tragen.
Auch das "Ankreuzen" über hohe Aufwendungen, wie es auf dem Beihilfeantrag vorgesehen ist, führte bei mir schon mehrmals zu keiner kürzeren Bearbeitungszeit.
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