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Diskussion zur Petition 91169

Zulassung zum Straßenverkehr

ECE-Zulassung nach § 21a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für LED-Retrofits vom 15.02.2019

Diskussionszweig: Lobbyismus für das Geschäftsmodell der Autohersteller

Nutzer230206 | 01.04.2019 - 17:58

Lobbyismus für das Geschäftsmodell der Autohersteller

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Die Nichtgenehmigung von LED Retrofits bedient Geschäftsinteressen der Autohersteller. Standardisierte, austauschbare Leuchtmittel (Glühlampen, Xenonlampen) wurden bisher weitgehend über den Zubehörmarkt zu günstigen Preisen verfügbar. Einen ganzen Scheinwerfer kann man sich aus Gebrauchsmuster schützen lassen und somit den Vertrieb über den Zubehörmarkt unterbinden bzw. Lizenzgebühren kassieren. Das ist der Sinn der Nichtgenehmigung. In Japan sind H4/H7 Retrofits längst zugelassen und japanische Bürokraten sind sehr penibel.
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